Ein Jahr Datenschutz-Grundverordnung – Fluch oder Segen?
Infoveranstaltung der IHK Ostthüringen zeigt Stolperfallen auf
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist diese nach wie vor für viele Unternehmen ein Reizthema.
„Erste Bußgelder wurden bereits verhängt, Unternehmen mussten sich gegen Abmahnungen zur Wehr setzen und Gerichte durften ebenfalls schon zum neuen Datenschutzrecht entscheiden“, erklärt Matthias Säckl, Chefjurist in der IHK Ostthüringen.
Vor zwei besonders dreisten Abmahnungen warnte die IHK erst kürzlich. Zum einen versandte die IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. aus Ludwigsfelde kostenpflichtige Abmahnungen wegen angeblichen Datenschutzverstößen. Gegründet wurde der Verein aber erst wenige Tage vorher. Noch kurioser waren die Abmahnschreiben der britischen Kanzlei „Crouch & Crouch Partner LLP“ aus London. In diesem Fall wurde zunächst nur Kostenersatz gefordert. Welchen Datenschutzverstoß die Unternehmen begangen haben sollen, wurde hingegen nicht mitgeteilt. Diesen Hinweis sollte man erst nach der Zahlung erhalten.
In einer kostenfreien Infoveranstaltung am 3. Juni von 9 bis 12.30 Uhr im Geraer IHK-Bildungszentrum wird aufgezeigt, wo gerade für klein- und mittelständische Unternehmen die größten Risiken bei der Umsetzung der DSGVO bestehen.
So erläutert Rechtsanwalt Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Informationstechnologierecht, anhand aktueller Beispiele die wichtigsten rechtlichen Anforderungen.
Im Anschluss daran geht Dipl.-Wirtsch.-Ing. (TH) Werner Merl, Unternehmensberater und Datenschutzbeauftragter, auf das Zusammenspiel von praktischer Umsetzung und rechtlichen Rahmen ein, das insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit mehr Beachtung finden sollte.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Martina Bäck (Tel. 0365 8553-456, E-Mail baeck@gera.ihk.de) oder online unter www.gera.ihk.de/event/154112590.
17.05.2019, ba