IHKs mit Teilerfolg: Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystem zunächst für zwei Jahre
Erlass des Umweltministeriums ist erster Schritt zum Bürokratieabbau
Unternehmen mit einem zertifizierten Umweltmanagementsystem nach der internationalen Norm DIN EN ISO 14001 können ab sofort mit Erleichterungen rechnen. „Die Unternehmen werden bei Berichtspflichten entlastet und können für Überwachungsaufgaben eigenes Fachpersonal einsetzen. Die Regelungen gelten jedoch vorerst für zwei Jahre und sollen danach evaluiert werden. Unterm Strich ist es ein richtiger, wenngleich kleiner Schritt auf dem Weg zu spürbarem Bürokratieabbau. Echte Vorteile für alle Beteiligten sind nur durch merkliche und dauerhafte Erleichterungen möglich“, kommentiert Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen, den Erlass des Thüringer Umweltministeriums.
Vor gut einem Jahr haben die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) dazu eine Diskussion angestoßen. Während für das umfangreiche europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) bereits Erleichterungen existieren, wurde die internationale Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 bei der Reduzierung der behördlichen Überwachung oder der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bisher nicht berücksichtigt. Hier setzt der aktuelle Erlass an.
Das Ziel, dass jedes Unternehmen mit einem zertifizierten Umweltmanagement dauerhaft und spürbar von Vereinfachungen profitiert und freiwilliges Engagement der Thüringer Wirtschaft ausreichend unterstützt wird, ist noch nicht erreicht. „Wir bleiben dran, denn zusätzliche Entlastungen und niedrigere Gebühren bei Überwachungs- und Genehmigungsprozessen sind gerade in dieser schwierigen Zeit besonders wichtig“, betont der Ostthüringer IHK-Chef.
17.07.2020, ba