Neue Regeln für Immobilienmakler und Verwalter
IHK Ostthüringen verweist auf Erlaubnispflicht
Verwalter von Wohnimmobilien unterliegen seit August 2018 einer Erlaubnispflicht. Am 1. März endet die Übergangsregelung. „Jeder Verwalter braucht dann eine eigene Erlaubnis. Wer diese noch nicht beantragt hat, aber weiterhin als Verwalter tätig sein will, sollte diese bis Ende Februar beantragen“, darauf verweist Christian Rusche, Rechtsexperte in der IHK Ostthüringen.
Neu ist für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter auch eine regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung. Sie müssen sich selbst und ihre Angestellten innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden weiterbilden. Dafür müssen die Nachweise fünf Jahre aufbewahrt werden. „Unter bestimmten Voraussetzungen reicht es aber auch aus, wenn diese Aufgabe auf Angestellte delegiert wird“, so Christian Rusche.
Die IHK Ostthüringen bietet verschiedene Seminare im IHK-Bildungszentrum Gera an, mit denen Immobilienmakler und Verwalter ihre Weiterbildungspflicht erfüllen können:
WEG-Verwaltung in der Praxis
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1./2. April 2019
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Grundlagen Immobilienverwaltung
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5. Juni 2019
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Grundlagen Immobilienmakler
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22./23. August 2019
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Betriebskostenabrechnung kompakt
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9. September 2019
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Aktuelle Fragen in der Immobilienverwaltung
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8. November 2019
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Weitere Informationen zur Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht sowie zu den Seminarensiehe rechte Spalte oder bei Christian Rusche (Tel. 0365 8553-301, E-Mail rusche@gera.ihk.de).
14.02.2019, ba