Antragsfrist für Gründungsförderung endet

IHK empfiehlt potentiellen Gründern umgehend Förderantrag zu stellen

Instrumente wie der „Existenzgründerpass" der GFAW haben sich aus Sicht der IHK Ostthüringen seit 2014 bewährt. Viele Gründer nutzen die Zuschüsse für die Beratung vom Steuerberater, Rechtsanwalt und für Schulungen bei der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit bzw. die Unternehmensnachfolge
„Mit Auslaufen der Förderperiode können diese Zuschüsse nur noch bis 31. Oktober bei der GFAW beantragt werden. Geförderte Beratungen und Schulungen müssen dann bis spätestens 30. Juni 2022 absolviert werden“, darauf verweist IHK-Gründungsexperte Frank Lenz. Eine Fortsetzung in der neuen Förderperiode werde aktuell verhandelt.
Potenzielle Gründer sollten umgehend ihren Antrag stellen. „Wir unterstützen sie dabei. Zudem empfehlen wir unsere kostenfreien zweistündigen Erstinformationsveranstaltungen. Dort gibt es Details zum Existenzgründerpass und anderen Förderungen“, betont Frank Lenz.
Termine und Infos zur Gründungsberatung in der IHK Ostthüringen bei Frank Lenz, Tel. 0365 8553-211, Cornelia Keucher, Tel. 0365 8553-212 und online: www.gera.ihk.de/gruendung.
02.08.2021, ba