3 min
Lesezeit
Reservestärkungsgesetz: Kritik aus der Wirtschaft
Die Bundesregierung plant verpflichtende Reservedienste. Die DIHK unterstützt eine stärkere Reserve, warnt aber vor Fachkräfteengpässen und fordert mehr Vorlauf sowie flexible Modelle zwischen Bundeswehr und Arbeitgebern.
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve beschlossen. Kern des Reservestärkungsgesetzes ist, dass Reservistinnen und Reservisten künftig auch verpflichtend zur Übung herangezogen werden können. Damit würde das bisherige Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ entfallen, bei dem neben der Reservistin oder dem Reservisten auch Arbeitgeber zustimmen mussten. Immerhin sollen Arbeitgeber vor dem Reservedienst ihrer Mitarbeitenden angehört werden. Gleichzeitig legt der Entwurf feste Zeitrahmen fest: Je nach Dauer des Dienstes in der Bundeswehr sind jährlich mehrere Wochen verpflichtender Reservedienst vorgesehen. In der gesamten Zeitspanne des Berufslebens summieren sich diese Reservedienstleistungen im Durchschnitt auf bis zu zwölf Monate.
Warum Unternehmen um Fachkräfte fürchten
Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschaftspolitik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), betont: „Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Reserve zu stärken.“ Gleichzeitig verweist er auf wachsende Engpässe für Unternehmen: „Bundeswehr und Wirtschaft greifen zunehmend auf dieselben Arbeits- und Fachkräftepotenziale zurück.“ Bereits heute hätten Personalengpässe insbesondere in technischen, industriellen, logistischen sowie IT- und sicherheitsrelevanten Berufen erhebliche negative gesamtwirtschaftliche Folgen, so der DIHK-Experte. Auch ohne den zusätzlichen Bedarf der Bundeswehr wären die Engpässe bereits angesichts des zahlenmäßigen Rückgangs der Erwerbsbevölkerung erheblich.
Für Unternehmen erhöht sich durch das Gesetz der Aufwand in der Personalplanung, weil die Suche nach geeigneten Ersatzkräften immer schwieriger wird. Deshalb bewertet die DIHK die geplante Verpflichtung zum Reservedienst kritisch und fordert stattdessen eine kluge Kooperation zwischen Bundeswehr und Wirtschaft. „Die mit dem Gesetz vorgesehene Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz, weil die Bereitschaft von Unternehmen und Reservedienstleistenden zur Unterstützung des geplanten Aufwuchses der Armee deutlich größer sein wird, wenn auf Freiwilligkeit gesetzt würde“, so Kambeck.
DIHK fordert Überarbeitung
Für Wirtschaft und Bundeswehr ist die Planbarkeit des zur Verfügung stehenden Personals von zentraler Bedeutung. Gefragt seien deshalb innovative, flexible Ansätze, die den Interessen beider Seiten gleichermaßen entgegenkommen, ist sich Kambeck sicher.
Darüber hinaus fehlt es bei weiteren Details an Praxiserfahrungen. Zwar wurde die Frist für die Ankündigung von Einsätzen von vier auf acht Wochen verlängert, aber das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht ausreichend. „Die Bundeswehr sollte Heranziehungen mindestens drei Monate vor der Reservedienstleistung ankündigen“, meint Rainer Kambeck. Auch bei der Kostenerstattung für Ersatzkräfte fordert die DIHK Nachbesserungen und mehr Praxisnähe.
DIHK-Stellungnahme
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Reservestärkungsgesetz verfasst und darin die Interessen der Wirtschaft direkt an das Bundesverteidigungsministerium adressiert. Hier können Sie diese lesen:
dihk.de
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Reservestärkungsgesetz verfasst und darin die Interessen der Wirtschaft direkt an das Bundesverteidigungsministerium adressiert. Hier können Sie diese lesen:
dihk.de
Kontakt
Immer aktuell über Neues im Onlinemagazin informiert sein? Abonnieren Sie unseren Newsletter „News Ostthüringer Wirtschaft“!
Jetzt hier anmelden
Jetzt hier anmelden
Sie haben Fragen, kritische Hinweise, Verbesserungsvorschläge oder eine Idee für einen Artikel? Schreiben Sie uns: magazin@gera.ihk.de.
Mit Namen oder Initialen gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der IHK wider.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir Status- und Funktionsbezeichnungen in der Regel in der männlichen Form. Sie gelten jedoch für alle Geschlechter gleichermaßen.
