Änderung ist „bestenfalls ein halber Schritt“

Am 3. September hat das Bundeskabinett Änderungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen, nach denen größere Unternehmen für einige Jahre von Dokumentationspflichten befreit werden und Sanktionen nur noch bei schweren Verstößen greifen sollen. Der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die geplanten Lockerungen sind aus Sicht der hiesigen Unternehmen unzureichend. Sie bleiben im europäischen Wettbewerb weiterhin benachteiligt.

Kaum nennenswerte Entlastungen

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), zeigte sich auf Medienanfrage enttäuscht: „Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, gerade auch im Mittelstand, fordert einen konsequenten Bürokratieabbau und spürbare Erleichterungen auch bei den Sorgfaltspflichten“, sagte er. „Die angekündigte Abschaffung der Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist dabei bestenfalls ein halber Schritt.“
Darüber hinaus sehe der Regierungsentwurf keine weiteren nennenswerten Entlastungen der Wirtschaft vor, kritisierte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. Die Pläne blieben „hinter den Erwartungen zurück“.

Deutsches Gesetz komplett abschaffen

Er plädierte für eine komplette Abschaffung des deutschen LkSG. Dies sei erforderlich, um deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb bis zum Inkrafttreten der EU-Regelung und darüber hinaus nicht zu benachteiligen, so Dercks. Das gelte gerade auch wegen des zukünftig nicht deckungsgleichen Anwendungsbereichs, sagte er mit Blick auf die EU-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), die bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes

bmas.de
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