Streitbeilegung am IHK-Schiedsgericht

Konflikte und Streitigkeiten lassen sich im Geschäftsleben nicht immer vermeiden. Eine Lösung lässt sich nicht nur vor einem ordentlichen Gericht herbeiführen. Es gibt vielfältige, alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung. Je nach Art und Umfang des Konfliktes kann eine Mediation, eine Schlichtung, ein Schiedsgutachten oder auch ein Schiedsgerichtsverfahren sinnvoll sein.

Schiedsgerichtsverfahren der IHK Ostthüringen

Die IHK Ostthüringen zu Gera bietet ein eigenes Schiedsgerichtsverfahren an, das seit Januar 2025 am neuen Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer durchgeführt wird. Das Verfahren wird zukünftig auch vom Schiedsgerichtshof organisiert. Daher verweist die neue Schiedsgerichtsordnung der IHK Ostthüringen zu Gera in großen Teilen auf die Schiedsregeln des SGH.

Gründung eines Schiedsgerichtshofs bei der DIHK

Das IHK-Gesetz ermächtigt IHKs, Schiedsgerichte und andere Einrichtungen der alternativen Konfliktlösung zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung zu errichten. In diesem Sinne haben die Industrie- und Handelskammern und die Auslandshandelskammern zusammen mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen eigenen Schiedsgerichtshof (SGH) gegründet.

Arbeit des Schiedsgerichtshofs

Dieser hat im Dezember 2024 seine Arbeit aufgenommen und ist speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen ausgerichtet. Neben der Effizienz, den Kosten und der Flexibilität des neuen SGH-Verfahrens trägt vor allem die digitale Abwicklung mittels der neuen Verfahrensmanagementplattform (VMP) zur Beschleunigung bei. Der gesamte Verfahrensablauf und insbesondere der Austausch verfahrensrelevanter Dokumente werden vollständig online durch den SGH organisiert. Das Verfahren bietet zahlreiche Vorteile gegenüber klassischen Gerichtsverfahren und macht den Schiedsgerichtshof zu einer attraktiven Alternative.
  • Vertraulichkeit:
    Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren ermöglicht das Schiedsgerichtsverfahren beim SGH ein vertrauliches, nicht öffentliches Verfahren, sodass Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben.
  • Schnelligkeit:
    Schiedsverfahren beim Schiedsgerichtshof sind darauf ausgelegt, innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen zu werden. Zudem gibt es beschleunigte „Fast-Track“-Verfahren, die nur sechs Monate dauern. Ein echter Mehrwert im Vergleich zu jahrelangen Verfahren an staatlichen Gerichten.
  • Effizienz:
    Da das Verfahren nur eine Instanz hat, können Zeit- und Kosteneinsparungen im Vergleich zu langwierigen Gerichtsverfahren erzielt werden.
  • Durchsetzbarkeit:
    Aufgrund des sogenannten New Yorker Abkommens von 1958 sind Schiedssprüche in 172 Ländern weltweit vollstreckbar, was besonders im internationalen Geschäft von Vorteil ist.
  • Flexibilität:
    Unternehmen können die Schiedsrichter selbst auswählen, die Verfahrenssprache festlegen und den Verhandlungsort bestimmen. Auch digitale Verhandlungen sind möglich.
  • Mediation:
    Auf Wunsch kann dem Schiedsverfahren ein vermittelndes Gespräch, sogenannte Mediation, vorgeschaltet werden, das oft zu schnellen und kostengünstigen Ergebnissen führt.

Schiedsgerichtsklausel

Um die Zuständigkeit zu begründen und das Schiedsgerichtsverfahren durchführen zu können, ist eine vertragliche Vereinbarung, sog. Schiedsgerichtsklausel, notwendig.
Musterklausel:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera endgültig entschieden.“
Links mit weiteren Informationen und Angeboten:

Schiedsgerichtsordnung der IHK Ostthüringen zu Gera
ihk.de/gera

Schiedsgerichtshof
schiedsgerichtshof.de

Außergerichtliche Konfliktlösung in Thüringen
thueringen-schlichtet.de
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