NIS2 in Deutschland: Was Unternehmen jetzt zur Cybersicherheit wissen müssen
NIS2 gilt nun auch in Deutschland. Die Richtlinie verpflichtet bestimmte Unternehmen zu höheren Cybersicherheitsstandards. IHK-Expertin Franziska Neugebauer erklärt im Interview, was das für Unternehmen in Ostthüringen bedeutet – und welche Schritte jetzt wichtig sind.
Digitale Angriffe werden für die deutsche Wirtschaft eine immer stärkere Bedrohung. 202 Milliarden Euro beträgt aktuell der jährliche finanzielle Schaden für hiesige Unternehmen durch Cyberangriffe, so die aktuelle Wirtschaftsschutz-Studie des Digitalverbandes „Bitkom“. Ein neuer Höchststand. Auch deshalb hat die Bundesregierung am 06. Dezember 2025 die „NIS2-Richtlinie“ der Europäischen Union in nationales Recht überführt. Damit sind nun auch Firmen in Deutschland zur Umsetzung von NIS2 verpflichtet. Die Expertin für IT-Sicherheit bei der IHK Ostthüringen, Franziska Neugebauer, erklärt im Interview, was das für Unternehmen bedeutet.
Was ist NIS2?
Franziska Neugebauer: NIS2 ist eine neue gesetzliche Richtlinie, um IT-Sicherheitsstandards zu stärken. Europa soll so besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet mit der Richtlinie Unternehmen, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen im digitalen Raum umzusetzen.
Warum sollten sich Unternehmen damit beschäftigen?
Neugebauer: Bislang galten die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für rund 3.000 Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Also Organisationen und Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und über 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Mit NIS2 werden zukünftig circa 30.000 Organisationen und Unternehmen verpflichtet, zu handeln. Das Gesetz nimmt vor allem die Geschäftsführer in die Pflicht, weil bei Verstößen Bußgelder drohen.
Welche Unternehmen sind ganz konkret von der neuen Richtlinie betroffen?
Neugebauer: Neben den großen Organisationen der sogenannten „KRITIS-Branchen“, fallen mit der neuen Regelung auch viele mittlere Unternehmen unter NIS2. Jetzt reichen bereits 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von 10 Millionen Euro aus, um IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend umsetzen zu müssen. Betroffen sind somit auch produzierende Unternehmen aus der Lebensmittelherstellung, aus der chemischen oder der Fahrzeugindustrie, Online-Dienste und der Forschungsbereich. Aber auch noch kleinere und umsatzschwächere Firmen könnten aufgrund ihrer Lieferkette gezwungen sein, Standards bei der Cybersicherheit nachzuweisen.
Wie können Unternehmer herausfinden, ob sie verpflichtet sind, NIS2 umzusetzen?
Neugebauer: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet online eine anonyme NIS2-Betroffenheitsprüfung an. Dieser Selbstcheck erstellt mithilfe von Firmenangaben eine automatisierte Ersteinschätzung, ob ein Unternehmen von NIS-2 betroffen ist und welche Pflichten der Gesetzgeber dann vorgibt:
bsi.bund.de/NIS-2-Betroffenheitsprüfung
bsi.bund.de/NIS-2-Betroffenheitsprüfung
Was müssen Unternehmen konkret tun, wenn sie unter NIS2 fallen?
Neugebauer: Wenn ein Unternehmen betroffen ist, dann muss es sich zunächst mit einem Firmenkonto beim BSI registrieren. Am 6. Januar schaltet das Bundesamt dann außerdem ein Onlineportal frei. Dort müssen sich Betreiber abermals mit ihrem erstellten Unternehmensaccount anmelden, um schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden zu können.
Gerade für Mittelständler bedeutet das einen Mehraufwand. Wo bekommen die Unternehmen Unterstützung?
Neugebauer: Es ist sicher ein Aufwand, aber neben den gesetzlichen Verbindlichkeiten besteht jetzt eine Chance, die IT-Sicherheit des eigenen Unternehmens zu stärken. Auch den Kunden kann so ein besseres Gefühl vermittelt werden. Wer Unterstützung benötigt, kann sich immer an die IHK Ostthüringen wenden. Dafür stehen wir gerne zur Verfügung. Am 15. Januar um 10 Uhr bieten wir für die Unternehmer und die IT-Experten in den Firmen ein Webinar zu NIS2 an. Anmeldungen sind über unsere Website möglich: ihk.de/gera
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner:
Infos und weiterführende Links zu NIS2 in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: bsi.bund.de/Presse
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Unternehmen und Behörden bei der Thüringer Polizei: polizei.thueringen.de/zentrale-ansprechstelle-cybercrime
Infos und weiterführende Links zu NIS2 in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: bsi.bund.de/Presse
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Unternehmen und Behörden bei der Thüringer Polizei: polizei.thueringen.de/zentrale-ansprechstelle-cybercrime
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