Höhere Forschungszulage: Wer profitiert von den neuen Regeln?

Wenn Investitionen sinken, gerät auch die Innovationskraft unter Druck. Die Politik will gegensteuern. Ab 2026 wird die steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung neu justiert. Was genau dahintersteckt – und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Die wirtschaftliche Bilanz Deutschlands war auch 2025 wenig positiv. Die Wirtschaft stagniert – Experten erwarten im besten Fall ein Miniwachstum. Das hat nicht nur negative Folgen für das Tagesgeschäft von Firmen, sondern beeinflusst auch ihre Planungen für die Zukunft.
Über die Hälfte der Ostthüringer Unternehmen plant im kommenden Jahr weniger oder gar nicht zu investieren. „Die Zahlen unserer aktuellen Konjunkturumfrage zeigen, welche negativen Folgen eine schwächelnde Wirtschaft für unternehmerische Forschung und Entwicklung hat“, sagt IHK-Innovationsexpertin Franziska Neugebauer. Hinzu komme, dass nur gut ein Drittel der Ostthüringer Firmen, die noch investieren, überhaupt Geld für die Produktinnovation ausgeben wollen, so Neugebauer weiter.

Mehr Förderung für Innovationen

Dass Unternehmen ihre Produkte weiterentwickeln und optimieren, ist für die Zukunft des Standortes unerlässlich. „Viele unserer Unternehmen befinden sich im globalen Wettbewerb und die Konkurrenz schläft nicht“, erklärt Franziska Neugebauer. Aktuell könnten viele Betriebe aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage gar nicht investieren, weshalb die Innovationskraft Deutschlands auf dem Spiel stehe, mahnt die IHK-Expertin.
Die Bundesregierung möchte hier gegensteuern und macht ab Januar 2026 die steuerliche Forschungsförderung attraktiver. Ziel sei es, den Unternehmen mehr Anreize für Forschung und Entwicklung zu geben – bei weniger Bürokratie.

Höhere Bemessungsgrenzen und weniger Nachweise

Die wichtigste Änderung betrifft die Bemessungsgrundlage – also den Maximalbetrag an Kosten, der für die Förderung überhaupt berücksichtigt werden darf. Für förderfähige Kosten bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen, können Unternehmen künftig bis zu zwölf Millionen Euro ansetzen. Bisher lag die Obergrenze bei zehn Millionen Euro.
Was bedeutet das konkret? Bei einer Förderquote von 25 Prozent ergibt sich daraus ein maximaler Förderbetrag von drei Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt eine höhere Förderquote von 35 Prozent. Damit steigt der maximale Zuschuss hier auf bis zu 4,2 Millionen Euro.
Neu ist außerdem eine Gemeinkostenpauschale, etwa für Miete, Strom, Verwaltung oder IT, die nicht direkt einem einzelnen Projekt zugeordnet werden kann. Statt jede einzelne Position aufwendig nachweisen zu müssen, dürfen Unternehmen künftig zusätzlich zu Personalkosten, Fremdleistungen und Abschreibungen pauschal 20 Prozent als Gemeinkosten geltend machen.
Auch für Personenunternehmen gibt es eine Verbesserung. Der Stundensatz für forschende Unternehmensinhaber steigt von 70 auf 100 Euro pro Stunde.
Die neuen Regeln gelten für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 starten.
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Mit dem überarbeiteten Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wurde eine neue Grundlage für die steuerliche Forschungszulage für Unternehmen eingeführt. Die Bundesregierung verspricht sich von der finanziellen Unterstützung einen Boost für den Investitionsstandort Deutschland und will Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen. Weitere Informationen und Hinweise zur Beantragung der Förderung gibt es auf der Seite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

bescheinigung-forschungszulage.de
Franziska Neugebauer
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