THEMA APRIL

Windkraft und Artenschutz versöhnen

Wie ein beschleunigter Ausbau der Windkraft hierzulande unter Wahrung hoher Artenschutz-Standards gelingen soll, haben Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier vereinbart. Aus Sicht des DIHK kommt die Einigung der beiden Ministerien nicht zu früh.
„Die letzten Wochen zeigen deutlich, dass wir die Energieversorgung der deutschen Wirtschaft schnellstmöglich auf neue Beine stellen müssen“, kommentiert DIHK-Präsident Peter Adrian das Papier, das am 4. April veröffentlicht wurde. „Dem zügigen Windkraft-Ausbau kommt dabei eine wichtige Rolle zu.“ Das Tempo stocke allerdings seit Jahren, kritisiert Adrian. „Das ändern wir nur, wenn wir die bestehenden Ausbaubremsen lösen.“

Von Artenhilfeprogramm bis Verfahrensbeschleunigung

Nun will die Politik nach eigenem Bekunden „den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz auflösen“ – unter anderem durch standardisierte bundeseinheitliche Kriterien zur Prüfung und Bewertung, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Außerdem möchte die Regierung etwa das sogenannte Repowering, also die Modernisierung bestehender Windkraftanlagen, vereinfachen, indem „die Vorbelastung an den Standorten berücksichtigt und die Alternativenprüfung deutlich erleichtert“ wird.
Auch für die Genehmigung von Windenergie in Landschaftsschutzgebieten soll es erheblich weniger Hürden geben – zumindest, bis die Länder das im geplanten Wind-an-Land-Gesetz vorgesehene Ziel erreicht haben, zwei Prozent ihrer Fläche für die Onshore-Windenergie zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig sind „präzise und einheitliche Listen für die betroffenen Vogelarten, die Vermeidungsmaßnahmen und die jeweiligen Abstände“ geplant, und auch die europäischen Naturschutz-Richtlinien sollen unangetastet bleiben.

Zubau an Windenergie mehr als verfünffachen

Ob diese Ansätze den Knoten lösen, wird sich zeigen. Der Handlungsbedarf ist jedenfalls enorm. Nach Aussagen von DIHK-Präsident Peter Adrian müsste der jährliche Zubau an Windenergieleistung mehr als verfünffacht werden, um den Anteil erneuerbaren Stroms bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.
„Das ist nicht zu schaffen, solange der Bau eines Windrads von der Vorprüfung bis zum Netzanschluss durchschnittlich fünf Jahre dauert“, stellt er klar. Aus Sicht vieler Unternehmen stellten rechtliche Unsicherheiten derzeit die größten Hürden in Planungs- und Genehmigungsverfahren dar.
Der jährliche Zubau an Windenergieleistung müsste mehr als verfünffacht werden, um den Anteil erneuerbaren Stroms bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.

DIHK-Präsident Peter Adrian

Langjährige Forderungen der IHK-Organisation berücksichtigt

„Daher ist es wichtig, dass sich die Bundesregierung die Klärung des Verhältnisses zwischen Klima- und Artenschutz zur Aufgabe gemacht hat“, so Adrian. Das Eckpunktepapier könne „einen Beitrag zum schnelleren Ausbau der Windkraft an Land leisten“. Und: „Bundeseinheitliche Standards für den Artenschutz und ein leichteres Repowering im Naturschutzrecht sind wichtige Schritte, die auch von der IHK-Organisation seit Langem empfohlen werden.“
Über die praktischen Hürden beim Ausbau der Windkraft und Lösungsansätze informiert der DIHK auch in seinem Dossier Repowering.

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