THEMA APRIL 2023

Schlechtes Klima für die Wirtschaft

Die deutsche und europäische Klimapolitik wurde im IHK-Ausschuss Energie und Umwelt diskutiert. „Die Hürden für die Wirtschaft und besonders für die Industrie werden immer höher und zahlreicher. Die Unternehmen werden überrollt von immer mehr Restriktionen, Einschränkungen und Vorschriften“, so das Fazit der Unternehmer.  Diese Rahmenbedingungen führen zur Deindustrialisierung in Deutschland und anderen europäischen Ländern. 

Noch mehr Verbote, Einschränkungen und Restriktionen

„Allein in unserer IHK liegen derzeit über 15 Anfragen zu Stellungnahmen für neue oder novellierte Gesetze und Verordnungen vor“, sagt Steffi Keil, Leiterin des Sachgebietes Innovation und Umwelt bei der IHK. Alle sind mit erhöhten Anforderungen an Unternehmen verbunden oder mit Einschränkungen und Verboten. Hier einige Beispiele: 

Das neue Energieeffizienzgesetz

  • Reduzierung des Endenergieverbrauchs bis 2030 um 24 Prozent im Vergleich zu 2008
  • Auditpflicht ab 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch
  • die im Energieaudit identifizierten Verbesserungspotenziale müssen verpflichtend auch umgesetzt werden – ohne Rücksicht auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierung.
  • Umwelt- oder Energiemanagementsystem ab 10 GWh
  • Umsetzungspflicht wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen binnen zwei Jahren
  • vollständige Abwärmenutzung bis spätestens 2028
  • Informationspflicht zu Temperaturniveau und Preisen
  • Rechenzentren müssen ab 2025 100 Prozent des Stroms aus nicht geförderten Erneuerbare-Energie-Anlagen beziehen 
  • bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 100.000 Euro
Die IHK fordert marktwirtschaftliche Anreize, Technologieoffenheit und die wirtschaftliche Belohnung betrieblicher Erfolge.

Industrieemissionsrichtlinie

  • bisherige Spannbreite von Grenzwerten deutlich eingeschränkt
  • „maximal mögliche Emissionsreduzierung“ wird verpflichtend, egal, ob das konkret umsetzbar oder wirtschaftlich ist
Die IHK fordert vernünftige und realisierbare Grenzwerte. Bleibt es bei den strengstmöglichen Grenzwerten gibt es kaum Anlagen, die diese Werte einhalten können und es sind zahlreiche Ausnahmeanträge notwendig.

Chemikalienrecht

  • Verbot von über 10.000 sogenannten PFAS-Stoffen (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) geplant
  • komplexes Regelwerk mit komplizierten Ausnahmebestimmungen
  • viele Unternehmen betroffen, beispielsweise in der Elektroindustrie oder mit Beschichtungsprozessen
  • EU-Konsultation läuft noch bis September 
Die IHK empfiehlt, genau zu prüfen, ob im Unternehmen PFAS verwendet werden und welche Folgen ein Verbot hat. Die können Unternehmen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ausführlich erläutern und begründen. Diese Informationen und Kommentare nutzt die ECHA für ihre Stellungnahmen.

Meinung der Unternehmer ist gefragt

Dass gesetzliche Regelungen nicht zu Lasten der Wirtschaft gehen dürfen, ist eine Grundsatzposition der IHK. Die IHK wird als „Träger öffentlicher Belange“ zu Gesetzesvorlagen gefragt. In ihren Stellungnahmen bewertet sie kritisch die Entwürfe und vertritt die Meinung und Argumente der Wirtschaft auch in zahlreichen Politikgesprächen und Gremien. 
„Die Meinungen und Erfahrungen der Unternehmer sind die Grundlage für die Wertung und Folgenabschätzung von Gesetzen“, sagt Steffi Keil. „Deshalb ist uns der direkte und offene Austausch besonders wichtig – nicht nur in den Ausschüssen und Veranstaltungen der IHK, auch im täglichen Kontakt.“
 
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ihk.de/gera
Mit der IHK immer gut beraten
Die IHK unterstützt die Unternehmen, sich in der Fülle von Vorschriften im Umweltbereich zurecht zu finden und ihren Interessen eine Stimme zu verleihen. Besonders relevant für Firmen sind beispielsweise Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Gefahrstoffe, Umweltmanagement und Klimaschutz.
ihk.de/gera
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