THEMA APRIL

Thüringer GRW-Förderung: IHK fordert weniger Ausschlusskriterien

„Nach einem Vierteljahr in der Schwebe können die Thüringer Unternehmen für ihre Investitionsvorhaben wieder Fördermittel mit mehr Rechtssicherheit beantragen. Aber der Freistaat geht wieder über Vorgaben des Bundes hinaus, kritisiert die IHK“, begrüßt Almut Weinert, Leiterin des Geschäftsbereichs Wirtschaft und Technologie der IHK, die Neuausrichtung des Förderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Allerdings seien nicht alle IHK-Forderungen aus dem Konsultationsprozess im Vorfeld umgesetzt worden. So bleibe ein Förderausschluss ab 20 Prozent Leiharbeitsquote bestehen und zusätzliche Branchen seien von der Förderung ausgeschlossen worden. 
Die IHK sieht die Leiharbeit als notwendige Maßnahme, um kurzfristig Fachkräfte zu gewinnen und Auftragsspitzen abzudecken. Zeitarbeiter sind in ihren Rechten den Angestellten im Unternehmen im Wesentlichen gleichgestellt. „Dieses Ausschlusskriterium gehört daher abgeschafft“, fordert Weinert. 
Auch der Ausschluss zusätzlicher Branchen von der Förderung, wie z.B. Hersteller von Verpackungsfolien auf Kunststoffbasis, wird von der IHK kritisiert. „Damit erhalten u.a. Innovationsträger, die Kunststoffe auf umweltfreundlicher Basis entwickeln wollen, keine Förderung.“
Mit diesen beiden Vorgaben geht der Freistaat wieder über Vorgaben des Bundes hinaus und benachteiligt Thüringen gegenüber anderen Standorten.

Almut Weinert, Leiterin des Geschäftsbereichs Wirtschaft und Technologie der IHK


Die wichtigste Thüringer Förderung für Investitionen „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde vom Thüringer Wirtschaftsministerium rückwirkend zum 1. Januar 2022 aktualisiert und angepasst. Das Land will damit eine stärkere Fokussierung auf Produktivität und Nachhaltigkeit erreichen. Die Lohnuntergrenzen für neu zu schaffende Arbeitsplätze wurden erhöht und die Förderkonditionen für das Gastgewerbe verbessert. Wegen der EU-Einteilung in C- und D-Fördergebiete gelten innerhalb Thüringens künftig regional unterschiedliche Förderkonditionen. 
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