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CO2-Aufschlag für Lkw-Maut – Doppelbelastung verhindern!
Die Berechnungsvorschiften für die Lkw-Maut werden neu geregelt. Unter anderem soll es zum 1. Dezember 2023 einen CO2-Aufschlag geben und auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fallen unter die Mautpflicht. Entlastungen gibt es im Gegenzug für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Auf die Wirtschaft kommen damit zusätzliche Kosten von jährlich 7,62 Mrd. Euro zu. „Das belastet die ohnehin schon sinkenden Margen der Branche, denn nicht jeder wird die Mehrkosten an seine Kunden weitergeben können“, sagt Almut Weinert, IHK-Bereichsleiterin Wirtschaft.
Lkw-Maut: Mehrkosten durch CO2-Aufschlag und Ausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Für Carsten John, geschäftsführender Gesellschafter der Transportunternehmen & Baustoffe Carsten John GmbH, ist der zusätzliche CO2-Aufschlag der falsche Weg. „Das bedeutet für mein Unternehmen rund 30.000 Euro zusätzliche Kosten“, schätzt er ein. Angst vor der Neuregelung hat er trotzdem nicht. Er wird einen großen Teil an Kunden weitergeben können, zeigt er sich optimistisch, gibt aber zu bedenken, dass viele kleine Unternehmen Preisaufschläge am Markt nicht durchsetzen können.
Ähnlich sieht das auch Conny Coriand, geschäftsführender Gesellschafter der Möbel- und Güterspedition Coriand GmbH. Obwohl er sich auf langfristige Rahmenverträge verlassen kann und die Kosten pro Frachtkilometer anpassen will, bleibt er am Ende doch auf den zusätzlichen Maut-Gebühren für Leerkilometer sitzen. Trotz guter Auftragslage im Umzugsgewerbe sei das natürlich eine zusätzliche Belastung für das Unternehmen.
„Der geplante CO2-Aufschlag als neuer Mautteilsatz wird nach jetzigem Kenntnisstand zu einer Verdopplung der aktuellen Mautkosten und damit zu einem erheblichen Anstieg der Frachtraten im Straßengüterverkehr führen“, schätzt Thomas Rödiger, Geschäftsführer Kontinent Spedition GmbH, ein. Das werde sich wiederum am Markt in den Lieferketten auf Industrie, Handel und am Ende auf die Endverbraucherpreise auswirken. „Die für unser Unternehmen entstehenden Mehrkosten werden wir zwangsläufig auf die Frachttarife umlegen müssen, da in den zurückliegenden Jahren alle Optimierungsmöglichkeiten, wie bspw. digitale Disposition mit Strecken- und Frachtoptimierung, der Einsatz modernster Fahrzeugtechnik sowie regelmäßige und intensive Fahrerschulungen ausgeschöpft wurden“, sagt er.
„Was mir in der aktuellen Diskussion bzw. den Planungen des zuständigen Ministeriums fehlt, ist ein klares Zielbild, wie ein Antriebswechsel für batterieelektrische sowie Wasserstoff-Lkw im Straßengüterverkehr forciert werden soll; von einer Transformationsstrategie hin zum klimaneutralen verkehrsträgerübergreifenden Güterverkehr ganz zu schweigen“, so Thomas Rödiger.
Die IHK fordert: Doppelbelastung durch den CO2-Preis unbedingt vermeiden!
„Der Straßengüterverkehr hat aktuell mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. Viele Unternehmer berichten über Fahrermangel und unbesetzte Stellen in anderen Firmenbereichen, fehlende Azubis und auch über Mängel in der Infrastruktur“, fasst Almut Weinert die aktuelle Situation der Branche zusammen. Zusätzliche Kosten durch den CO2-Aufschlag auf die Maut würden die Branche noch mehr belasten. CO2-Faktoren würden bei der Berechnung der Mauthöhe bereits angerechnet und schlügen sich auch auf den Kraftstoffpreis nieder. „Diese Mehrfachbelastung muss unbedingt vermieden werden. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss die Mautberechnung schnellstens angepasst werden, um eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis zu vermeiden!“, bringt sie die IHK-Forderungen auf den Punkt.
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