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Änderungen im Gefahrgut-Recht
Die internationalen Gefahrgutvorschriften werden regelmäßig im Rhythmus von zwei Jahren angepasst. Im Jahr 2023 ist es nun wieder soweit und die internationalen Regelwerke für Straße – ADR und Schiene – RID wurden aktualisiert. Einige wichtige Änderungen gibt es u. a. bei Kennzeichnung von Tanks und Lithium-Batterien. Tankfahrzeuge dürfen ab sofort auch batterieelektrisch angetrieben werden. Außerdem werden Sondervorschriften angepasst, Begriffe aktualisiert und Übergangsvorschriften entfallen.
Beratung und Information durch die IHK
Die IHK berät zu allen Fragen rund um das Thema Gefahrguttransport sowie die Qualifizierung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten und -fahrern.
Die Thüringer IHKs laden alle zwei Jahre zum Thüringer Gefahrgutforum ein. Die Veranstaltung informiert nicht nur umfassend über die Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften, sondern bietet auch Gelegenheit zum Austausch mit Gefahrgutexperten und Vertretern von Kontroll- und Überwachungsbehörden wie Polizei und BALM. Die in diesem Jahr bereits 14. Auflage dieser renommierten Veranstaltung findet bei der IHK Südthüringen statt.
Die richtige Qualifikation für den Umgang mit Gefahrgut
Das internationale Gefahrgutrecht (z. B. ADR) regelt auch die Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter in Unternehmen aller Branchen, die täglich gefährliche Güter befördern oder verpacken, beladen, befüllen oder entladen. Sie müssen nicht nur entsprechende Weiterbildungen nachweisen, sondern auch Prüfungen ablegen – vor einem IHK-Prüfungsausschuss. Die IHK prüft aber nicht nur Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer, sondern erkennt die Schulungsveranstalter an, die entsprechende Lehrgänge anbieten und überwacht sie. So wird eine praxisnahe Wissensvermittlung mit hohem Qualitätsanspruch garantiert.
Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutbeauftrage sind quasi die „Sicherheitsberater“ der Unternehmer in Sachen Gefahrgut – meist sind es entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, mitunter auch externe Dienstleister. Wer einen (oder mehrere) Gefahrgutbeauftragen bestellen muss, regelt das Gefahrgutrecht (z. B. ADR, Abschnitt 1.8.3)
Gefahrgutfahrer
Wer mit Gefahrguttransport zu tun hat, muss entsprechend seines Tätigkeitsbereiches und seiner Verantwortlichkeit im Unternehmen geschult sein. Gefahrgutfahrer brauchen eine gültige ADR-Bescheinigung (ADRCard). (ADR, Kapitel 8.2)
ihk.de/gera
Gefahrgutbeauftrage sind quasi die „Sicherheitsberater“ der Unternehmer in Sachen Gefahrgut – meist sind es entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, mitunter auch externe Dienstleister. Wer einen (oder mehrere) Gefahrgutbeauftragen bestellen muss, regelt das Gefahrgutrecht (z. B. ADR, Abschnitt 1.8.3)
Gefahrgutfahrer
Wer mit Gefahrguttransport zu tun hat, muss entsprechend seines Tätigkeitsbereiches und seiner Verantwortlichkeit im Unternehmen geschult sein. Gefahrgutfahrer brauchen eine gültige ADR-Bescheinigung (ADRCard). (ADR, Kapitel 8.2)
ihk.de/gera
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