ENERGIE UND WIRTSCHAFT

So soll Energiepreisbremse funktionieren

„Alle Unternehmen, die höhere Energiepreise zahlen müssen, egal ob für Strom, Gas oder Wärme, können Unterstützung aus den Energiepreisbremsen erhalten“, sagt IHK-Energieexperte Mathias Prieske. Sie müssen dazu keinen expliziten Antrag stellen, sollten aber, besonders bei höheren Verbrauchswerten, ihren Energieversorger bzw. Lieferant informieren. Der weist den Entlastungsbeitrag dann auf seiner Rechnung aus. Das sei die gute Nachricht, der Teufel stecke auch hier, wie so oft, im Detail.

Schwer überschaubares Regelwerk

Da die Höhe der Entlastung von zahlreichen Faktoren abhängt, unter anderem von der Verbrauchshöhe, der Branche (ob energieintensiv oder nicht) und von der parallelen Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln, müssen jedoch ggf. verschiedene Nachweise und Erklärungen an den Energieversorger weitergereicht werden. „Ein schwer überschaubares Regelwerk an Voraussetzungen, Nachweisen und damit Bürokratie erschwert den Unternehmen den Zugriff auf das staatliche Unterstützungspaket“, erläutert er. 

Bürokratie und Beweislast tragen die Unternehmen 

Dazu gehört die Anrechnung von EU-Fördergeldern aus den letzten drei Jahren, die zwei Millionen Euro nicht überschreiten darf. „Dafür sind detaillierte Nachweise und Berechnungen erforderlich. Neben viel Bürokratie tragen die Unternehmen auch die Beweislast, was die Planungssicherheit einschränkt. Fehler dabei können zu Nichtauszahlung und im Nachhinein zu Sanktionen und Rückzahlungsforderungen führen.“
Unternehmen, die einen Entlastungsbeitrag von über zwei Millionen Euro in Anspruch nehmen wollen, müssen zudem Garantien für Arbeitsplätze und Firmenstandort bis 2025 abgeben. „Bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage sind solche Garantieerklärungen mit hohem Risiko verbunden.“

Sorgfältige Prüfung der konkreten Anforderungen und Haftungsrisiken

Das seien nur zwei Beispiele aus dem komplexen Regelwerk zur Inanspruchnahme der Energiepreisbremsen. Der Energieexperte rät zu sorgfältiger Prüfung der konkreten Anforderungen und Voraussetzungen und damit verbundenen Haftungsrisiken. „Mit Informationen und individueller Beratung stehen wir als IHK unseren Mitgliedsunternehmen dabei zur Seite“, sagt Mathias Prieske.

Mehr Informationen zu den Konditionen der Energiepreisbremse inklusive aktualisierten FAQs
ihk.de/gera/energie
dihk.de/energiekrise
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