PFAS
Öffentliche Konsultation zur PFAS-Beschränkung geplant
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kündigt eine öffentliche Konsultation zur vorgeschlagenen EU-weiten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) an. Die Konsultation soll kurz nach der SEAC-Sitzung im März 2026 beginnen und 60 Tage dauern.
Der SEAC-Entwurf wird sich laut ECHA auf die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung konzentrieren, insbesondere auf die Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit von Alternativen zu PFAS in verschiedenen Sektoren. Die Bewertung gesundheitlicher und ökologischer Risiken erfolgt separat durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC).
Die Konsultation wird in Form einer strukturierten Online-Umfrage durchgeführt, bei der sich Unternehmen beteiligen können. Die ECHA bittet, gezielte Informationen zu den Auswirkungen der PFAS-Beschränkung sowie zu möglichen Alternativen bereitzustellen. Vertrauliche Angaben werden entsprechend geschützt. Den Teilnehmenden wird empfohlen, sich im Voraus vorzubereiten und an dieser Konsultation teilzunehmen, um sicherzustellen, dass die endgültige Stellungnahme des SEAC zum Beschränkungsvorschlag wissenschaftlich fundiert und zweckdienlich ist.
Zur Unterstützung der Stakeholder veranstaltet ECHA am 30. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung. Zudem werden Leitlinien zur Verfügung gestellt, um eine zielgerichtete und verwertbare Beteiligung zu ermöglichen. Der genaue Starttermin der Konsultation wird im März 2026 bekannt gegeben.
Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS wurde am 13. Januar 2023 von Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden bei der ECHA eingereicht. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu verringern und Produkte sowie Prozesse sicherer zu gestalten. Eine erste sechsmonatige Konsultation fand bereits von März bis September 2023 statt.
Nach Abschluss der neuen Konsultation wird SEAC voraussichtlich bis Ende 2026 seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Damit wäre die wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA-Gremien abgeschlossen. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft anschließend die Europäische Kommission in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Beschränkung von PFAS – Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) liegt ein Vorschlag zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. Es handelt sich um eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung, umfasst ca. 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe und zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben (Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel etc.).
Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Daher hat die Stoffgruppe eine hohe Umweltrelevanz und benötigt dementsprechend einen sorgfältigen regulatorischen Rahmen. Jedoch verfügen PFAS über besondere physikalische, chemische und biologische Eigenschaften, die nicht so einfach substituiert werden können. Zutreffend ist dies insbesondere im High-Tech-Bereich, wo die Anwendung von PFAS-Materialien essenziell ist.
Beispiel:
Die Herstellung von Membranen für Brennstoffzellen oder für die Wasserelektrolyse, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Ein undifferenziertes Verbot der ganzen Stoffgruppe hätte demnach auch negative Konsequenzen für die Zielerreichung des „Green Deals“.
Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC).
Die Betroffenheit und das Substitutionspotential einzelner Produktsektoren wird in der Datei „ Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 betrachtet.
Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die DIHK-Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Internetseite der DIHK.
IHK-Forderungen:Die Verwendung von ca. 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) soll beschränkt werden. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften können Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) nicht einfach substituiert werden, vor allem im High-Tech-Bereich. Auch Gummiartikel und Weichplaste sind betroffen.Der Umgang mit PFAS erfordert einen differenzierten Bewertungs- und Regelungsansatz, kein pauschales Verbot. Zusätzlich Übergangsfristen schaffen und Ausnahmen ermöglichen!