Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung

Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Gewässerbenutzer, die erlaubnis­pflich­tig Grundwasser oder Oberflächenwasser entnehmen, durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung(ThürRohwEKVO) verpflichtet, die ent­nom­menen Was­ser­mengen zu messen.
Die Entnahmemengen und ergän­zen­de Informationen zu den Wassergewinnungsanlagen sind jährlich unauf­gefordert bis zum 31.03. dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) elektronisch zu übermitteln.
Die Meldung erfolgt über das Portal ThAVEL. Weitere Informationen zum Portal sowie zur Registrierung finden Sie hier - Internetportal ThAVEL | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Weiterführende Informa­tionen zur Berichtspflicht, zum Meldeportal sowie zu den geltenden Ausnahmeregelungen finden Sie hier - Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz