EU-Umweltrat beschließt Änderungen der Luftqualitätsrichtlinie
Der Rat hat die Richtlinie zur Festlegung aktualisierter Luftqualitätsnormen in der gesamten EU Mitte Oktober förmlich angenommen.
Die neuen Vorschriften sollen zum Null-Schadstoff-Ziel der EU bis 2050 beitragen und dabei helfen, durch Luftverschmutzung verursachte vorzeitige Todesfälle zu verhindern.
In der überarbeiteten Richtlinie wird die Gesundheit der EU-Bürger in den Vordergrund gerückt; so werden im Hinblick auf Schadstoffe neue Luftqualitätsnormen festgelegt, die bis 2030 erfüllt werden müssen und enger an die Luftqualitätsleitlinien der WHO angeglichen sind. Zu diesen Schadstoffen gehören u. a. Partikel PM10 und PM2,5, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid, die bekanntermaßen alle Atembeschwerden verursachen.
Der Text wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Die Europäische Kommission wird die Luftqualitätsnormen bis zum Jahr 2030 überprüfen; danach werden sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen alle fünf Jahre überprüft werden.
Quelle: DIHK