Ökologische Gegenleistungen für Kompensationen im nationalen Emissionshandel

Unternehmen, die in diesem Jahr eine Carbon-Leakage-Kompensation im nationalen Emissionshandel (BECV) in Anspruch nehmen wollen, müssen ab dem 1.1.2023 ein Energie- oder Umweltmanagement betreiben und bis Ende des Jahres nachweisen können.
Auf den Internetseiten der deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) steht das endgültige Hinweispapier zu den ökologischen Gegenleistungen