Thüringer Landesprogramme Gewässer- und Hochwasserschutz

IHK-Stellungnahme

Die Thüringer Landesprogramme zum Gewässerschutz und zum Hochwasserschutz definieren Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung der Thüringer Gewässer für den fünfjährigen Bewirtschaftungszyklus 2022 - 2027.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung hat die IHK Ostthüringen ihre Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) zu den Entwürfen abgegeben. Die Stellungnahme steht unter Weitere Informationen zum Download zur Verfügung.
Das Landesprogramm Gewässerschutz wurde mittlerweile in der finalen Version veröffentlicht und ist abrufbar unter:
https://aktion-fluss.de/gewaesserschutz/landesprogramm-gewaesserschutz/
Das Landesprogramm Hochwasserschutz wurde mittlerweile in der finalen Version veröffentlicht und ist abrufbar unter:
https://aktion-fluss.de/hochwasserschutz/landesprogramm-hochwasserschutz/
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten als Hochwasserschutz
Das Land Thüringen plant und überprüft regelmäßig die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Erfasst sind Flächen, die einmal in hundert Jahren durch Hochwasser überschwemmt werden.
Das Überschwemmungsgebiet des jeweiligen Fließgewässers wird so Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Es sorgt dafür, dass Hochwasser gezielt zurückgehalten werden kann und der Abfluss kontrolliert erfolgt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Abflussverhältnisse auch in Zukunft nicht verschlechtern. Gleichzeitig trägt das Gebiet so dazu bei, die Wasserqualität im Hochwasserfall langfristig zu erhalten und negative Einflüsse zu vermeiden.
Den Text der Verordnung und die dazugehörigen Karten können in den betroffenen Gemeinden und online beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eingesehen werden. Bedenken und etwaige Anmerkungen zum Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist gemacht werden.
Unternehmen in den relevanten Gebieten sollten prüfen, ob und wie sie betroffen sind und sich im Bedarfsfall beim TLUBN melden.
Das Land Thüringen plant die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Saarbach. Betroffen sind Flächen der Gemarkungen Geißen, Windischenbernsdorf, Scheubengrobsdorf, Frankenthal und Töppeln.
Der Text der Verordnung und die dazugehörigen Karten sind ab 3. November 2025 für vier Wochen hier verfügbar.