Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“
Förderrichtlinie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht. Das Ministerium beabsichtigt das Innnovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken.
Mit der Förderrichtlinie soll ein Schwerpunkt auf den Schutz der Ressourcen Wasser und Rohstoffe sowie der Ausbau der Kreislaufwirtschaft gelegt werden.
Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zum Schutz des Wassers oder für nachhaltiges Wassermanagement leisten, wie z. B. Verfahren zur Trinkwassergewinnung bis hin zu neuen Bewässerungstechnologien. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Ressourceneffizienz und Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft, hierbei vor allem auf der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten bis hin zur effizienteren Nutzung kritischer Rohstoffe oder der Optimierung von Wertschöpfungsketten.
Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zum Schutz des Wassers oder für nachhaltiges Wassermanagement leisten, wie z. B. Verfahren zur Trinkwassergewinnung bis hin zu neuen Bewässerungstechnologien. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Ressourceneffizienz und Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft, hierbei vor allem auf der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten bis hin zur effizienteren Nutzung kritischer Rohstoffe oder der Optimierung von Wertschöpfungsketten.
Die Fördermaßnahme verfolgt den Zweck, risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen etc.zu fördern. Unternehmen sollen bei der Durchführung innovativer Forschungsvorhaben unterstützt werden, die ohne Förderung nur verzögert oder nicht durchgeführt werden würden. Angesprochen werden KMU aus den Branchen Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen.
Die entstehenden Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Der Transfer der Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen muss von Beginn an dargelegt werden. Gefördert werden u. a. Personalkosten, Kosten für vorhabennotwendige Instrumente sowie Kosten für die Auftragsforschung und Betriebskosten. Die Fördersätze betragen 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und 25 Prozent für die experimentelle Entwicklung.
Das Förderverfahren ist zweitstufig. Projektskizzen können bis 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres beim Projektträger eingereicht werden. Erst nach einer Bewertung werden die positiv beschiedenen Projekte zur Abgabe eines Fördermittelantrags aufgefordert. Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtsumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Förderrichtlinie ist vorerst bis 30. Juni 2027 befristet.
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zu wenden.
Quelle: BMBF