Neue EU-Batterieverordnung

Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Batterieverordnung entsprechend den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen und die Verordnung kann voraussichtlich im Sommer 2023 in Kraft treten.
Einige Bestimmungen werden jedoch Übergangsfristen unterliegen:
Der Bedarf an Batterien und Akkus steigt stetig an. Die Anwendungsfälle sind vielfältig: E-Autos, Smartphones oder Stromspeicher. Und der Bedarf wird weltweit steigen. Rohstoffe für die Herstellung der Stromspeicher sind aber knapp und die Wiederverwertung ist bislang gering.
  • Mit der direkt anwendbaren Verordnung wird nun der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben werden.
  • Anschließend wird die EU Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen.
  • Darüber hinaus muss ab 2031 bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
  • Die Verordnung schreibt außerdem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z. B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor.
  • Eine besondere Neuerung ist der digitale Batteriepass: Zum ersten Mal werden damit zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien an einer Stelle gesammelt und digital zur Verfügung gestellt.
  • Die Batterieverordnung definiert auch somit zum ersten Mal ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen somit sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch die Austauschbarkeit von Geräte- und LV-Batterien wird geregelt.
  • Schließlich werden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien überarbeitet. Insbesondere werden ehrgeizige Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.
Quelle: DIHK