Vorläufige Einigung bei Net Zero Industry Act

Vor diesem Hintergrund wurde eine Anzahl an Netto-Null Technologien identifiziert, die durch sogenannte strategische Projekte unterstützt werden sollen. Auch energieintensive Industrien wie die Stahl-, Chemie- oder Zementindustrie, die Komponenten für Netto-Null Technologien herstellen und in die Dekarbonisierung investieren, könnten auf diese Weise gefördert werden.
Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen im Rahmen des NZIA beschlossen:
  1. Europaweite Beschleunigung und Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren (für Projekte mit einer Produktionskapazität von über 1 GW liegt die Frist bei 18 Monaten, für Projekte unter 1 GW bei 12 Monaten);
  2. Einführung sogenannter „Net Zero Acceleration Valleys“, um mehrere Unternehmen einer bestimmten Netto-Null Technologie konzentriert an einem Standort ansiedeln zu können und entsprechend Genehmigungsverfahren zu verschlanken;
  3. Verankerung von Reallaboren im Text, um innovative Technologien unter flexiblen Rahmenbedingungen zu testen;
  4. Einrichtung einer „Net Zero Europe Platform“ als zentrale Koordinierungsstelle auf europäischer Ebene;
  5. Ausbau der CO2-Infrastruktur im Hinblick auf CO2-Abscheidung und -Speicherung.
Bei der öffentlichen Auftragsvergabe und bei den Auktionen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden Nachhaltigkeits- und Diversifikationskriterien eingeführt, die jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend zur Anwendung kommen müssen. Hier werden die Details in den noch ausstehenden technischen Trilogen finalisiert – ein abschließender Text liegt daher noch nicht vor.
Die dazugehörige Pressemeldung der Europäischen Kommission ist hier zu finden.