Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen

Das Bundeskabinett hat Ende Juni beschlossen, die Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Rahmen der gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu verbessern. 
Durch diese Änderung wird es für die Betreiber öffentlicher Ladestationen attraktiver, Ökostrom direkt an der Ladestation, z. B. über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage, zu erzeugen und ihren Kunden zur Verfügung zu stellen, da es für die Betreiber einfacher wird, den Ökostrom zertifizieren zu lassen.
Durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) des BImSchG sind Kraftstoffanbieter verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese Verpflichtung kann durch die Beimischung von Biokraftstoffen, die Verwendung von grünem Wasserstoff, aber auch durch die Bereitstellung von Strom für Elektroautos erfüllt werden. Hier setzt die neue Verordnung an: Wenn statt Strom aus dem Netz nun erneuerbarer Strom verwendet wird, der direkt an der Ladestation erzeugt wird, werden höhere CO2-Reduktionen erzielt. Die Zertifikate sind also wertvoller, was wiederum zu höheren Einnahmen für die Ladeinfrastruktur führt.
Die Anrechnung von Ökostrom, der an öffentlichen Ladestationen erzeugt wird, soll ab 2024 möglich sein. Im nächsten Schritt soll die Anrechnung von Strom für schwere Nutzfahrzeuge beim Aufladen im nicht-öffentlichen Bereich verbessert werden.
Quelle: DIHK , BMUV