Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025
Nach der Evaluation der ZIM-Förderung hat das BMWK nun die neue verbesserte Richtlinie veröffentlicht und stellt damit einen nahtlosen Übergang sicher. Die neuen Förderkonditionen gelten ab 1. Januar 2025.
Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten. So gibt es bspw. verbesserte Bedingungen für Aufträge an Dritte. Bei FuE-Projekten sind jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten förderfähig.
Darüber hinaus wird der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. So wird die Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung erhöht, um auch ggf. aufwändigere Dienstleistungen, z.B. bei produktspezifischen Zulassungsdokumentationen in der Medizintechnik, begleiten zu können. Auch die Frist für Anträge zu Dienstleistungen zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes wurde auf 18 (statt 12) Monate verlängert.
Übergreifend für alle Projektformen wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten angepasst. So erhöhen sich diese für Einzelprojekte von bisher 550.000 Euro auf neu 690.000 Euro. Für Kooperationsprojekte erhöhen sich diese von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro.
Projektträger ändern sich
Ab Januar ist auch die Projektträgerschaft für die einzelnen Programmpunkte zum Teil neu verteilt. Projektträger für Kooperationsprojekte bleibt die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist ab 1. Januar 2025 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Alle Förderanträge werden ab Januar von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.
Die DIHK hatte sich im Vorfeld mit einer Stellungnahme beteiligt.
Neue ZIM-Antragsformulare
Aktuell werden die Antragsformulare hinsichtlich aller Neuerungen aktualisiert. Es ist damit zu rechnen, dass noch im Januar die neuen ZIM-Antragsformulare zur Verfügung stehen. Dann können auch Anträge gestellt werden, wobei die Gewährung von Zuwendungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht.
Unabhängig davon laufen bis zum 31.12.2024 bewilligte Vorhaben im neuen Jahr nahtlos weiter. Zahlungsanforderungen können wie gewohnt eingereicht werden und auch die Fälligkeiten für Berichte, Nachweise u. ä. bleiben unverändert.
ZIM-Förderung – Informationsangebot
Die Möglichkeiten von Fördermitteln sind oftmals unbekannt oder mit enormen Hindernissen verbunden. Die ZIM-Webinarreihe informiert zu verschiedenen Themenschwerpunkten wie Projektkostenabrechnung, Anforderungen an einen ZIM-Projektantrag oder Anforderungen bei der Beantragung von Software- und KI-Projekten.
Quelle: BMWK