Antragsstopp beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sendet falsches Signal

Antragsstopp beim ZIM: Verlässlichkeit für Innovationen muss Priorität haben

Am 7. Juli 2026 stoppte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgrund begrenzter Haushaltsmittel vorübergehend die Antragsannahme im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Betroffen sind sämtliche Projektformen und Projektskizzen. Bereits bewilligte Vorhaben laufen weiter; über die Wiederaufnahme der Antragstellung soll erst nach Festlegung des Bundeshaushalts 2027 entschieden werden, hieß es dazu weiter.
Für innovative Unternehmen bedeutet der erneute Antragsstopp vor allem eines: fehlende Planungssicherheit. Gerade das ZIM ist für viele kleine und mittlere Unternehmen ein zentrales Instrument, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte umzusetzen.
Wer von Unternehmen mehr Investitionen in Innovationen erwartet, muss zugleich für verlässliche Förderbedingungen sorgen. Kurzfristige Förderstopps schaffen Unsicherheit, verzögern Entwicklungsprojekte und schwächen den Innovationsstandort Deutschland. Diese Diskrepanz zwischen politischen Innovationszielen und der tatsächlichen Förderpraxis muss ausgeräumt werden.
Deshalb fordern wir eine verlässliche, ausreichend ausgestattete und planbare Innovationsförderung ein. Konkret heißt das:
  • zeitnahe Wiederaufnahme der ZIM-Antragstellung
  • gesicherte finanzielle Ausstattung des Programms über Legislaturperioden hinweg
  • Anpassung des Programmbudgets an Inflations-, Kosten- und Tarifentwicklungen
All das trägt dazu bei, den Technologietransfer nachhaltig zu stärken. Dafür setzen wir uns ein.

Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Fördermittel von bis zu 272 Mio. Euro freigegeben. Damit können die Industrieforschungsprogramme Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und Innovationskompetenz INNO-KOM noch vor der Verabschiedung des Bundeshaushaltes von 2025 wieder Projekte bewilligen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Evaluation der ZIM-Förderung hat das BMWK nun die neue verbesserte Richtlinie veröffentlicht und stellt damit einen nahtlosen Übergang sicher. Die neuen Förderkonditionen gelten ab 1. Januar 2025.
Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten. So gibt es bspw. verbesserte Bedingungen für Aufträge an Dritte. Bei FuE-Projekten sind jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten förderfähig.
Darüber hinaus wird der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. So wird die Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung erhöht, um auch ggf. aufwändigere Dienstleistungen, z.B. bei produktspezifischen Zulassungsdokumentationen in der Medizintechnik, begleiten zu können. Auch die Frist für Anträge zu Dienstleistungen zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes wurde auf 18 (statt 12) Monate verlängert.
Übergreifend für alle Projektformen wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten angepasst. So erhöhen sich diese für Einzelprojekte von bisher 550.000 Euro auf neu 690.000 Euro. Für Kooperationsprojekte erhöhen sich diese von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro.
Projektträger
Ab Januar 2025 ist auch die Projektträgerschaft für die einzelnen Programmpunkte zum Teil neu verteilt. Projektträger für Kooperationsprojekte bleibt die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist ab 1. Januar 2025 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Alle Förderanträge werden ab Januar von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.
Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.
Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.
Die DIHK hatte sich im Vorfeld mit einer Stellungnahme beteiligt.

ZIM-Förderung – Informationsangebot

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neuen Termine für Online-Informationsveranstaltungen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Eine gute Gelegenheit, um alle relevanten Fragen zum Förderprogramm mit den verantwortlichen Projektträgern zu diskutieren und um sich, z. B. zu allgemeinen Anforderungen an einen ZIM-Projektantrag oder zu den Chancen für kleine und junge Unternehmen in ZIM sowie den Anforderungen bei der Beantragung von Software- und KI-Projekten im ZIM zu informieren.
Quelle: BMWK