„IGF“ und "INNO-KOM"

Die neue Förderrichtlinie „Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) ist in Kraft getreten.
Die ebenfalls weiterentwickelte Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) gilt bereits seit 1. Januar 2023. Es stehen für die IGF 190 Millionen Euro und für INNO-KOM 80 Millionen Euro zur Verfügung.
Beide Programme – INNO-KOM und IGF – sind im Innovationszyklus im vorwettbewerblichen Bereich verortet: Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben werden veröffentlicht, diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt und regelmäßig von einer Vielzahl an Unternehmen genutzt. So haben beide Programme eine große Hebelwirkung.
Die neuen Richtlinien enthalten insbesondere folgende Neuerungen:
  • Forschungsvorhaben, die zur Dekarbonisierung, zum Klimaschutz, der Ressourceneffizienz oder zur Nachhaltigkeit in strukturschwachen Regionen beitragen, haben bei gleicher Qualität Vorrang.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten für IGF-Fördermittel wird geöffnet. Das heißt: Ab 1. Januar 2024 können sich, über die derzeit Antragsberechtigten 100 Forschungsvereinigungen hinaus, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sein müssen, auch andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen für das Programm autorisieren lassen. Hierzu müssen sie die in der Anlage zur Richtlinie konkret beschriebenen hohen Qualitätsstandards erfüllen, wie im Übrigen die bisher Antragsberechtigten Forschungsvereinigungen bis 1. Januar 2026 auch.
  • Es wurden Zuwendungsobergrenzen für Antragsteller festgelegt.
     
  • Die Höhe des Eigenanteils der Wirtschaft wurde in die Richtlinie aufgenommen.
     
  • Die Administration übernimmt ab 2024 ein nach öffentlicher Ausschreibung ausgewählter Projektträger, der beliehen werden soll.
Quelle: BMWK