Nr. 128006

IT-Sicherheit

In einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 29. Juni zeigen wir, wie insbesondere Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft ihre IT-Sicherheit stärken, Schwachstellen in Netzwerken erkennen und wirksam absichern können.

Wichtige Information: NIS‑2 – Registrierungspflicht beim BSI bis 31. Juli 2026

Damit Unternehmen auf die neue Rechtslage der Cybersicherheit vorbereitet sind, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen mit dem sog. "FitNIS2-Navigator“ ab sofort ein praxisnahes Online-Tool zur Verfügung.

Im Rahmen des European Cybersecurity Month wird darauf hingewiesen, IT-Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Die IHK-Organisation hat zu diesem Thema eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre IT-Sicherheit bestmöglich aufzustellen.

Mit der NIS-2-Richtlinie und der lokalen Umsetzung können auf Unternehmen neue Pflichten in Sachen Cybersicherheit zu kommen. Das BSI bietet eine Online-Betroffenheitsprüfung.

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime sind in allen Bundesländern in den jeweiligen Landeskriminalämtern angegliedert, die speziell für Unternehmen sowie öffentliche und nichtöffentliche Institutionen eingerichtet worden sind, um als kompetenter Ansprechpartner IT-Sicherheitsvorfälle aus diesen Bereichen entgegenzunehmen und zeitnah Erstmaßnahmen zu veranlassen.

Das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet Herstellern und Dienstanbietern ab sofort die Möglichkeit, die Sicherheitseigenschaften von Produkten gegenüber den Verbrauchern transparent zu machen. Als Erstes wird das für Breitbandrouter und E-Mail-Dienste möglich sein.

Seit 2016 gibt es die „Initiative Wirtschaftsschutz“ und die Plattform „www.wirtschaftsschutz.info“ ist online.