Mikrodarlehen

Nach der neuen Richtlinie können Mikrodarlehen von 5.000 bis 35.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 7 Jahren zugesagt werden.

Die Eckpunkte des Mikrodarlehens:

Ziel der Förderung:
  • Die Thüringer Aufbaubank unterstützt die Finanzierung von betriebsbedingten Ausgaben im Rahmen von Gründungsvorhaben und Vorhaben junger Unternehmen.
Wer wird gefördert?
  • Existenzgründer, junge Unternehmen und Freiberufler, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
  • Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
  • Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Unternehmen, soweit sie in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind,
  • Unternehmen, soweit sie in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind,
  • Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs bei Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr
Weitere Voraussetzungen:
  • das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt
  • zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.
Was wird gefördert?
  • Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren.
  • zinsgünstige Mikrodarlehen für betriebsbedingte Ausgaben im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen sowie -nachfolgen und jungen Unternehmen.
Wie viel wird gefördert?
  • Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
  • Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro
Laufzeiten:
  • Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre; davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden.
Konditionen:
  • Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank:
    • Auszahlung: 100 %
    • Bearbeitungsgebühr/Bereitstellungsprovision: keine
    • eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich
    • die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
Antragsverfahren: