Gründungsprämie des Freistaats Thüringen
Für innovationsbasierte Gründungsprojekte
Thüringen fördert gezielt innovative Gründungsvorhaben - Existenzsicherung für Gründer in der Vorgründungsphase.
Antragsberechtigt:
- noch nicht wirtschaftlich selbstständige natürliche Personen mit innovationsbasierten Vorhaben (Gründung/Betriebsübernahme)
Voraussetzungen:
- Sie haben eine innovative Gründungsidee, die Wachstumschancen und eine wirtschaftliche Verwertbarkeit in sich trägt.
- Sie planen Ihr Start-Up in Thüringen.
Leistungsumfang:
- Zuschuss zum Lebensunterhalt für max. 12 Monate von 2.500 bis 3.500 Euro, abhängig vom Qualifikationsgrad der geförderten Person
Antragstellung:
- Die Gründungsprämie kann nicht fortlaufend beantragt werden, sondern es gibt dafür feste Stichtage pro Jahr
- Vor dem eigentlichen Antrag ist ein Exposé notwendig, das die Eignung der Idee für die Förderung mit der Gründungsprämie zeigen soll, dieses Exposé muss spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen
- Das sind die Stichtage im Überblick:
- 15. Februar (Exposé bis 15. Januar einreichen)
- 15. Mai (Exposé bis 15. April einreichen)
- 15. August (Exposé bis 15. Juli einreichen)
- 15. November (Exposé bis 15. Oktober einreichen)
- Bitte senden Sie das formgebundene Exposé mit Anlagen (siehe Downloads) an info@thex.de
- Das Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum (ThEx) hilft Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 08000/ 843933 gerne weiter!
Weitere Informationen: