Gründungsprämie des Freistaats Thüringen

Für innovationsbasierte Gründungsprojekte

Thüringen fördert gezielt innovative Gründungsvorhaben - Existenzsicherung für Gründer in der Vorgründungsphase.
Antragsberechtigt:
  • noch nicht wirtschaftlich selbstständige natürliche Personen mit innovationsbasierten Vorhaben (Gründung/Betriebsübernahme)
Voraussetzungen:
  • Sie haben eine innovative Gründungsidee, die Wachstumschancen und eine wirtschaftliche Verwertbarkeit in sich trägt.
  • Sie planen Ihr Start-Up in Thüringen.
Leistungsumfang:
  • Zuschuss zum Lebensunterhalt für max. 12 Monate von 2.500 bis 3.500 Euro, abhängig vom Qualifikationsgrad der geförderten Person
Antragstellung:
  • Die Gründungsprämie kann nicht fortlaufend beantragt werden, sondern es gibt dafür feste Stichtage pro Jahr
  • Vor dem eigentlichen Antrag ist ein Exposé notwendig, das die Eignung der Idee für die Förderung mit der Gründungsprämie zeigen soll, dieses Exposé muss spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen
  • Das sind die Stichtage im Überblick:

  • 15. Februar (Exposé bis 15. Januar einreichen)
  • 15. Mai (Exposé bis 15. April einreichen)
  • 15. August (Exposé bis 15. Juli einreichen)
  • 15. November (Exposé bis 15. Oktober einreichen)

  • Bitte senden Sie das formgebundene Exposé mit Anlagen (siehe Downloads) an info@thex.de
  • Das Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum (ThEx) hilft Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 08000/ 843933 gerne weiter!
Weitere Informationen: