Neue GRW-Richtlinie ab 1. November 2025
Das sind die Änderungen:
- Erweiterung des Kreises der Antragstellenden
- Förderausschluss für Unternehmen mit einer Leiharbeitsquote von mehr als 20 Prozent entfällt
- keine Kürzung des Zuschusses um fünf Prozent bei Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen
- Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 auf 50.000 Euro für Unternehmen in der Gründungsphase abgesenkt
- für Großunternehmen wird neben der Förderung von Transformationsinvestitionen zukünftig bis zur beihilferechtlich möglichen Obergrenze von 300.000 Euro auch wieder eine Förderung von Erweiterungsinvestitionen möglich sein