Neue GRW-Richtlinie ab 1. November 2025


Das sind die Änderungen:
  • Erweiterung des Kreises der Antragstellenden
  • Förderausschluss für Unternehmen mit einer Leiharbeitsquote von mehr als 20 Prozent entfällt
  • keine Kürzung des Zuschusses um fünf Prozent bei Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen
  • Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 auf 50.000 Euro für Unternehmen in der Gründungsphase abgesenkt
  • für Großunternehmen wird neben der Förderung von Transformationsinvestitionen zukünftig bis zur beihilferechtlich möglichen Obergrenze von 300.000 Euro auch wieder eine Förderung von Erweiterungsinvestitionen möglich sein
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Thüringer Aufbaubank.