Schutzschild der Bundesregierung

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 mit den Programmnummern 089, 079 und 807 läuft zum 31.12.2023 aus.

Das Programm ist Bestandteil eines Programmpakets, das die Bundesregierung in der Folge des Ukraine-Krieges im April 2022 zur Unterstützung der Wirtschaft aufgelegt hat und das sich insbesondere auf Unternehmen konzentriert, die sehr stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind.

Um Darlehen aus dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 in Anspruch nehmen zu können, muss der Darlehensvertrag mit dem (End)Kreditnehmer spätestens zum Ende der Programmlaufzeit, das heißt am 31.12.2023 abgeschlossen sein. Weitere Informationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB)
Im April 2022 hat die Bundesregierung ein neues Paket zur Unterstützung der Wirtschaft angekündigt, das sich insbesondere auf vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen konzentriert, die sehr stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind. Das Programm sieht nicht nur Kredite und Bürgschaften, sondern auch direkte Zuschüsse vor.
Auf der gemeinsamen Pressekonferenz der Wirtschafts- und Finanzminister wurde ein neues Wirtschaftsprogramm vorgestellt, das aus fünf Säulen besteht. Insbesondere ist zu beachten, dass das Programm bis zum Ende dieses Jahres befristet und degressiv angelegt ist.
Das neue Programm umfasst:
  1. Kfw-Kredite mit einem Volumen von ca. 7 Milliarden Euro. Das KfW-Kreditprogramm zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität ist am 9. Mai 2022 gestartet. Weitere Informationen
    Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 läuft zum 31.12.2023 aus. Weitere Informationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB)
  2. Fortsetzung der in der Pandemie eingeführten Bürgschaftsprogramme.
  3. Zuschüsse zur Abfederung steigender Energiekosten für die Unternehmen nach der KUEBLL-Liste (europäische Beihilfeleitlinien). Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Antrag muss bis zum 31.08.2022 gestellt sein. Die Grundförderung beträgt max. 30 % der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework. Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat. Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 80 % ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung - auch für erst zukünftig erwartete Kosten - möglich. Weitere Informationen in der Pressemitteilung des BMWK vom 14.07.2022
  4. Finanzierungsprogramm und Bundesgarantie für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen.
    Pressemitteilung BMWK 17.06.2022
  5. Eigen- und Hybridkapitalhilfen für systemrelevante und gefährdete Unternehmen (Einzelfallregelung).