Ergänzungsausbildung
![]() Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. |
Was ist Ergänzungsausbildung?
Bedingt durch die Spezialisierung können viele Unternehmen mitunter nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. In einem solchen Fall kann die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder Bildungsdienstleister erfolgen.
Lehrgänge der Ergänzungsausbildung werden unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Ausbildungsrichtlinie (esf-thueringen.de)
Modulkataloge für die Ergänzungsausbildung
Die Industrie- und Handelskammern in Thüringen haben für die Ergänzungsausbildung gemeinsam mit den Firmenausbildungsverbünden und den Bildungsdienstleistern einheitliche Modulkataloge erarbeitet. Die Kataloge enthalten je Ausbildungsberuf eine Liste an Einzellehrgängen (Modulen), deren Inhalte wiederum Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes sind und nach unseren Erfahrungen in vielen Betrieben nicht selbständig vermittelt werden können.
Katalog der Ergänzungslehrgänge 2025-2026 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2893 KB)
Übersicht der Einzelmodule des Ausbildungsjahres ab 11.August 2025, die inhaltlich in den Modulkatalogen zur Anwendung kommen.
Übersicht der Einzelmodule des Ausbildungsjahres ab 11.August 2025, die inhaltlich in den Modulkatalogen zur Anwendung kommen.
Modulkataloge
Die Modulkataloge der Ergänzungsausbildung für das Ausbildungsjahr ab 11. August 2025
Die Modulkataloge der Ergänzungsausbildung für das Ausbildungsjahr ab 11. August 2025
Hinweis: Die vorstehend verlinkten Dokumente befinden sich auf den Webseiten der IHK Erfurt. Ostthüringer Unternehmen wenden sich bitte bei Fragen an:
Koordinierungsstelle für Ergänzungsausbildung
Für die Koordinierung der Ergänzungslehrgänge (Lehrgangsmodule) werden entsprechend Ausbildungsrichtlinie Koordinierungsstellen (KS) bei den Thüringer IHKs eingerichtet.
- Die KS informiert Unternehmen, Bildungsanbieter und Firmenausbildungsverbünde über den Verfahrensablauf zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel.
- Die KS legt in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsberatern der Kammer einheitliche Modulkataloge je Beruf bzw. Berufsgruppe fest.
- Der KS obliegt die Gesamtkoordination der Maßnahmen, das Berichtswesen über die Prüfungen und Abschlüsse und die Überwachung (Einhaltung) der förderfähigen Tage pro Teilnehmenden (Azubi).
- Die KS überwacht die Qualität der Maßnahmen. Eine Bildungseinrichtung ist zur Durchführung von Ergänzungsausbildung geeignet, wenn sie im jeweiligen Beruf die Ausbildungsberechtigung besitzt oder für ein Modul durch den IHK-Bildungsberater zugelassen ist.
- Die KS bestätigt die Eignung schriftlich gegenüber den Bildungseinrichtungen.