Meisterbonus für IHK-Fortbildungsabschlüsse

Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern den „Meisterbonus“. Er wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Absolvent gezahlt. Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben.

Antragstellung:
  • Bitte senden Sie Ihren Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 222 KB) ausgefüllt und versehen mit allen nötigen Unterlagen im Original an die IHK in Thüringen, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
  • Erfolgte die Prüfung außerhalb Thüringens, senden Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer IHK, in deren Bereich Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt.
Der Meisterbonus wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
  • Sie haben eine Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 bei einer IHK erfolgreich abgelegt. (Wenn Sie im Kalenderjahr mehrere Abschlüsse erworben haben, die den Kriterien gerecht werden, kann der Meisterbonus nur für den ersten erworbenen Abschluss beantragt und bewilligt werden.)
  • Die Prüfung fand nach dem 01.01.2023 statt und liegt nicht länger als zwei Jahre zurück.
  • Sie haben für den selben Abschluss nicht bereits in einem anderen Bundesland einen Meisterbonus erhalten oder beantragt.
  • Ihr Beschäftigungsort oder Ihr Hauptwohnsitz lagen, zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses, im Freistaat Thüringen. Hierzu sind folgende Nachweise erforderlich:
a) zum Nachweis des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung
  • die Kopie eines gültigen Personaldokuments. Achtung: Bei jeglicher Adressänderung im Personalausweis (Aufkleber auf der Rückseite) oder Reisepass, wird eine  erweiterte Meldebescheinigung (Bestätigung Einwohnermeldeamt) benötigt.
b) zum Nachweis des Beschäftigungsortes zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung
  • die Bestätigung des Arbeitgebers auf dem vorliegenden Antrag oder
  • eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis oder
  • eine Lohnbescheinigung (aus dem Monat, an dem die Prüfung bestanden wurde.)
Der Meisterbonus wird gefördert durch den Freistaat Thüringen.