Externenprüfung in einem Ausbildungsberuf

Laut Berufsbildungsgesetz werden Personen zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt. Die erforderliche Mindestzeit bei dreijährigen Ausbildungsberufen beträgt 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre. Auf Grund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber, ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Die IHK Ostthüringen informiert und berät über Leistungsangebote zur beruflichen Nachqualifizierung. Nach Einreichen der erforderlichen Unterlagen (beruflicher Werdgang und Zeugnisse über die Berufserfahrung) prüft die IHK die Zulassungsvoraussetzungen.
Neu: Die gestreckte Abschlussprüfung
Seit einiger Zeit gilt für eine Reihe von Berufen die gestreckte Abschlussprüfung. Dabei besteht die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsteilen. Bei gestreckten Abschlussprüfungen muss Teil 1 vor Teil 2 absolviert werden.
Über die Zulassung zu beiden Teilen der Prüfung wird jeweils gesondert entschieden. Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil ist die Teilnahme am ersten Teil der Abschlussprüfung. Die Zuordnung der Abschlussprüfung Teil 1 auf Frühjahr/Sommer/Herbst oder Winter erfragen sie bitte bei dem verantwortlichen Ansprechpartner IHK-Prüfungen.