IHK-Umweltnachrichten
November/Dezember 2025 (vom 17.12.2025)
Immer am ersten Mittwoch im Monat (im Dezember stattdessen zur Monatsmitte) erscheinen die IHK-Umweltnachrichten. Sie informieren über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Energie, Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie Arbeitsschutz. Sie beinhalten alle IHK-Newsletter des Vormonats aus diesen Themenbereichen.
Bitte klicken Sie bei Interesse auf die jeweiligen Überschriften für Detail-Informationen.
Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten wird um ein Jahr verschoben und inhaltlich ein Stück weit vereinfacht.
Die Verwendung von Blei in Aluminium, Messing und Stahl wird weiter eingeschränkt. Nur für einige Anwendungen sind neue Ausnahme-Verlängerungsanträge in Vorbereitung.
Die Änderungen der europäischen CLP-Verordnung, die 2026 in Kraft getreten wären, werden teilweise auf 2028 verschoben.
Für bestehende Kundenanlagen zur Energieversorgung wurde ein dreijähriger Bestandsschutz bis Ende 2028 beschlossen.
In einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 21.01.2026 werden Kosteneinsparpotentiale und rechtliche Rahmenbedingungen vorgestellt.
Ein Strompreis von 5 Cent/kWh ist vorgesehen, jedoch nur unter speziellen Randbedingungen.
Im November 2025 wurde Decabromdiphenylethan in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen, was Informationspflichten in der Lieferkette auslöst.
Bis zum 2. Februar 2026 können sich Unternehmen um den Umweltpreis des Landes bewerben, der alle zwei Jahre vergeben wird in mehreren Kategorien.
Oktober 2025 (vom 5.11.2025)
Noch bis 18. Dezember 2025 können sich Anwender von Chrom-VI-haltigen Verbindungen an der EU-Anhörung beteiligen zur Frage, ob die bisherige Zulassungspflicht durch ein Verbot mit Ausnahmen ersetzt werden sollte.
Mit “B2MM” und “mobil gewinnt” stehen Unternehmen zwei attraktive Förderprogramme zur Verfügung.
Anhang XVII der REACH-Verordnung wird um eine weitere Ziffer ergänzt, mit der die Verwendung von fluorhaltigen Feuerlöschmitteln noch weitgehender als bisher eingeschränkt wird.
Mit der POP-Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Verwendung von speziellen Chemikalien verboten, die nach und nach in den Anhang der Verordnung aufgenommen werden. Für Dechloran Plus gilt das ab dem 15. Oktober.
Künftig müssen sich alle Inverkehrbringer von Batterien und Akkumulatoren an einem anerkannten Rücknahmesystem beteiligen, unabhängig von der Art der Batterie.