Richtlinie zum Industriestrompreis beschlossen

Die Bundesregierung hat die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese orientiert sich weitgehend an den beihilferechtlichen Vorgaben des Clean Industrial State Aid Framework (CISAF).
Die Regelung gilt für drei Jahre (rückwirkend ab 1. Januar 2026 bis 2028) und reduziert für 50 % der bezogenen Strommenge den Preis auf 5 Cent/kWh.

Die Vorgaben des CISAF werden umgesetzt. Referenzpreis ist der Terminmarktpreis des Vorjahrs. Allerdings gibt es eine gewisse Flexibilität: Die 50 % gemessen an der Strommenge müssen über die drei Jahre erreicht werden. Unternehmen müssen sich zwischen der Strompreiskompensation und dem Industriestrompreis entscheiden.
Antragsfähig sind Unternehmen aus den 91 (Teil-)Sektoren aus dem Anhang I der Beihilfeleitlinien. Die Aufnahme weiterer Branchen wird aktuell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft. Nachgelagerte Unternehmen in Chemie- und Industrieparks sind einbezogen.

Zudem werden weitere (Teil-)Sektoren begünstigt, wenn die Beihilfefähigkeitskriterien nach Rn. 116 und 117 CISAF erfüllt werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass eine Gegenleistung in Höhe von 50 % der Beihilfe erbracht werden muss. Dazu gehören Investitionen in:
  • erneuerbare Energien (inklusive PPA)
  • Energiespeicherlösungen
  • Elektrifizierung von Prozessen, Anlagen und Gebäudetechnik
  • Elektrolyseure
  • Flexibilisierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen
Für Flexibilisierung gibt es eine Vorzugsbehandlung:
Der Beihilfebetrag kann sich unter bestimmten Bedingungen um 10 % erhöhen. Dazu müssen mindestens 80 % der Gegenleistungsverpflichtung in Flexibilität und mindestens 75 % des gewährten Flexibilitätsbonus in entsprechende Gegenleistungen investiert werden.
Weitere Informationen, beispielsweise zur Antragsstellung, finden Sie auf der offiziellen Seite des BAFA zum Thema Industriestrompreis hier.

Quelle: DIHK, mit eigenen Ergänzungen