Hochwasser: Fragen und Antworten

Unternehmen sollten in regelmäßigen Abständen prüfen, inwieweit sie von extremen Ereignissen wie Starkregen oder Hochwasser betroffen sind und ob hierfür angemessene organisatorische, technische und/oder bauliche Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden und weiterhin wirksam sind.

Kann Ihr Unternehmen von Hochwasserereignissen betroffen sein?

Sie kennen die Lage Ihres Unternehmens und wissen, wie sich die geographischen Bedingungen bei unterschiedlicher Witterung auf Ihren Standort auswirken. Auch wenn Sie bisher keine Erfahrungen mit Hochwasser machen mussten: Unwahrscheinlich heißt nicht unmöglich.

Hochwasser entsteht durch überlaufende Flüsse oder Bäche, durch Starkregen, durch Schneeschmelze, durch Hangwasser, durch aufsteigendes Grundwasser oder durch Kombinationen dieser Einflussfaktoren.
Insbesondere die Unterscheidung bei Oberflächengewässern zwischen eher größeren und eher kleineren Gewässern (Bäche, offene Kanäle etc.) ist von Bedeutung, da die bundesweit veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten sich nur auf größere Oberflächengewässer beziehen. Denn diese stellen voraussichtlich bei vielen Unternehmen die größte potenzielle Hochwassergefahr dar.

Dennoch sollten auch die sonstigen Hochwassergefahren kritisch hinterfragt werden, da z. B. auch kleine Bäche stark „anschwellen“ können.

Wie kann ich prüfen, ob mein Unternehmen in einem Hochwasserrisikogebiet liegt?

Prüfen Sie mit Hilfe der Hochwassergefahrenkarten, ob Ihr Standort/Betriebsgelände von einem (z.B. durch einen Fluss in der Nähe verursachten) Hochwasser betroffen sein könnte. Dies können Sie auf dieser Seite einsehen.

Die Karten werden anhand von Statistiken erstellt. Hierbei wird in folgende Kategorien unterschieden:
  • HQ10 wird verursacht durch eine Wasser-Abflussmenge [m³/s], die statistisch gesehen einmal in 10 Jahren auftritt.
    Flächen, die von einem HQ10 betroffen sind, werden häufiger überflutet als die anderen dargestellten Überflutungsflächen.
  • HQ50stellt ein Hochwasser dar, das statistisch gesehen einmal in 50 Jahren auftritt.
  • HQ100 sind diejenigen Flächen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren von einem Hochwasser überflutet werden. Das klingt zwar ziemlich selten, aber kann z. B. noch dieses Jahr der Fall sein!
    Diese Flächen haben insbesondere für die Bauleitplanung Relevanz. Nach § 65 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg gelten die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung (z. B. durch eine eigene Verordnung zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebiets) bedarf. Für diese Gebiete werden in § 78 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes besondere Schutzvorschriften formuliert (u.a. Verbot neuer Baugebiete).
  • HQExtrem soll eine Abflussmenge [m³/s] verdeutlichen, die durch ungewöhnliche, extreme Niederschlags- und Abflussereignisse, aber auch z. B. durch Rückstau von blockierten Brückendurchlässen zu einem extremen Wasserstand führen kann und hoffentlich nur sehr selten auftritt.
    Technische Hochwasserschutzanlagen bieten i.d.R. keinen Schutz vor einem solchen Extremhochwasser (HQExtrem), da dieses das Bemessungsereignis für die Anlagen (häufig ist hier mit HQ100 geplant worden) übersteigt. Daher treten bei einem Extremhochwasser die größten Überflutungsflächen auf.

    Generell gilt: Wild abfließendes Oberflächenwasser (Hangwasser) und der Einfluss der Kanalisation (Stadthydrologie) wurden bei der Erstellung der Karten nicht berücksichtigt.
    In der Kartenanzeige können Sie Ihren Standort/Betriebsgelände suchen und sich die eventuellen Einzeichnungen gemäß den HQ-Kategorien ansehen.

    Wenn Sie z.B. auf Ihren Unternehmensstandort klicken, öffnet sich ein Fenster und dort können Sie unter dem Punkt "Hochwasserrisikomanagement-Abfrage" auf "öffnen" klicken.

    Die dann angezeigte Datei enthält alle Informationen über den von Ihnen ausgewählten Ort sowie weitere Informationen wie kommunale Maßnahmenpläne. Sie können die Datei als PDF abspeichern.

Werden auch die Risiken von Starkregen in den Hochwassergefahrenkarten berücksichtigt?

Nein. Oftmals nur lokal auftretende Starkregenereignisse können durch die Karten nicht vorhergesagt werden.
Starkregen kann zu Kellerüberschwemmungen durch einen Rückstau in der Kanalisation führen. Außerdem kann Starkregen zu einem Wassereinstau auf Straßen führen, so dass Oberflächenwasser von außen in tief liegendes Gelände eindringen kann (z. B. Kellerfenster, Garageneinfahrt). Das Betriebsgelände sollte daher auch darauf überprüft werden, ob es gegen Starkregen geschützt ist.
Informationen zum Thema Starkregen finden Sie auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Wasser und Boden der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) und auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW.

Wie kann sich ein Unternehmen auf Hochwasserrisken vorbereiten?

  • Kümmern Sie sich selbst um die Maßnahmen oder benennen Sie eine Person im Unternehmen.
  • Beachten Sie die gesetzlichen Pflichten, die Ihr Unternehmen betreffen.
    Speziell durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) können für Unternehmen Aufgaben und Pflichten entstehen.
    Beispielsweise sind Betreiber von Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten (HQ100) und in Risikogebieten (HQextrem) aufgrund der Schutzvorschrift des § 78c WHG verpflichtet, Heizöltanks gegen das Aufschwimmen bei Hochwasserereignissen zu sichern.
    Besondere Sorgfaltspflichten gelten für Betriebe, die unter die Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie beziehungsweise der Störfallverordnung fallen.
    Diese müssen Vorsorge dafür treffen, dass bei Hochwasser keine zusätzlichen Risiken für Menschen und Umwelt entstehen.
  • Treten Sie mit Ihrer Kommune, der örtlichen Feuerwehr und (falls vorhanden) den benachbarten Unternehmen oder Anwohnern in Kontakt und besprechen Sie die Situation Ihres Standortes.
  • Erstellen Sie einen Alarmplan bzw. ergänzen Sie diesen um das Thema Wasserextreme. Nehmen Sie eine Bewertung der unternehmensspezifischen Situation vor. Dabei kann es z. B. um folgende Fragen gehen:
    • Gibt es Aufzüge, die nicht mehr nutzbar wären?
    • Kann die Stromversorgung zusammenbrechen?
    • Datenverlust durch Stromausfall?
    • Brandgefahr durch elektrischen Kurzschluss?
    • Gelagerte Ware?
    • Fahrzeuge?
    • Gefahrstoffe?
    • Betriebs- und Hilfsmittel? usw.
    Der Alarmplan kann dabei Maßnahmen beinhalten, die vor, während und nach dem Hochwasserereignis getroffen werden:

    Vor dem Hochwasserereignis (z. B. technische Hochwasserschutzvorrichtungen aktivieren/ Objektschutz in Gang setzen, Evakuierungsmaßnahmen, Sichern von Anlagen/ Maschinen/ Betriebsmitteln, Wegfahren des Kfz-Fuhrparks aus der Gefahrenzone, Inbetriebnahme von Hochwasserschutzvorrichtungen, etc.),

    Während des Hochwassereintritts (z. B. Kommunikation mit Lieferanten und Kunden, betriebliches Abpumpen des Wassers)

    Nach dem Hochwasserereignis im Unternehmen (z. B. Dokumentation des Schadens für Versicherung, Koordination der Aufräumarbeiten, Information wichtiger Stellen (z. B. Behörden).
  • Definieren Sie Teilnehmer für einen Krisenstab.

    Für die Hochwasserschutzplanung im Unternehmen ist es wichtig, bereits frühzeitig festzulegen, wie sich der Krisenstab zusammensetzt und welche Mitarbeiter konkret für welche Maßnahmen/Aufgaben/Abläufe örtlich, zeitlich und praktisch zuständig sind.

    Damit kann im Notfall ein reibungsloser zeitlicher Ablauf der einzelnen Schutzmaßnahmen (z. B. Wegfahren des betriebseigenen Kfz-Fuhrparks) und weiterer Maßnahmen (z. B. Dokumentation des Schadens für die Versicherung) gewährleistet werden.

    Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten im Betrieb und Entscheidungswege sollten festgelegt sein (z. B. wer entscheidet über den Start der Hochwasserschutz- und Evakuierungsmaßnahmen oder wer informiert wen worüber).

    Zudem sollten auch die Kommunikationswege festgelegt werden, um einen stetigen Informationsfluss sicher zu stellen. Dabei ist auch die Erreichbarkeit der jeweiligen Mitglieder des Krisenstabs wichtig, um eine reibungslose interne/ externe Kommunikation sicherstellen zu können. Auch dies sollte im Alarmplan zu finden sein.
  • Prüfen Sie die Versicherungssituation Ihres Unternehmens.

    Die Absicherung Ihres Unternehmens im Schadensfall kann von existenzieller Wichtigkeit sein.

    Prüfen Sie ggf. vorhandene Forderungen des Versicherers an den Hochwasserschutz. Beispielsweise sind oft spezielle Anlagen, Hilfsmittel oder Systeme nach Vorgabe des VdS (Verband der Sachversicherer) einzusetzen.

    Informationen hierzu finden Sie unter VdS Hochwasserschutz und im VdS Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen hier Schutz vor Überschwemmungen.
    Informationen zur Vorsorge finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Hochwasservorsorge - Hochwasser Baden-Württemberg

Welche organisatorischen Maßnahmen sind zu treffen?

Prüfen Sie bei drohender Hochwassergefahr regelmäßig die Internetseite der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg oder laden Sie sich deren App "Meine Pegel" auf Ihr Smartphone.

Kalkulieren Sie ein, dass Vorwarnzeiten zwar oft mehrere Tage betragen können (Schneeschmelze), aber beispielsweise bei Sturzfluten wesentlich kürzer sein können.
Dies hat Auswirkungen auf die verbleibende Zeit, die Ihnen für Vorbereitungsmaßnahmen zur Verfügung steht.
Wenn es für Ihren Standort relevant ist, finden Sie hier das bundesländerübergreifende Hochwasser-Portal.

Welche technischen Maßnahmen gibt es?

Bei der umfassenden Hochwasserrisikoabschätzung des Betriebs sollte z. B. auch der (bauliche) Objektschutz (wie z. B. technische Hochwasserschutzvorrichtungen, Erddämme, Mauern, mobile Dammbalkensysteme, Einsatzelemente für Eingangs- und Fensteröffnungen (= Schotts) etc.) im Betrieb einer Analyse unterzogen werden und geprüft werden, ob und falls ja an welcher Stelle Verbesserungsbedarf besteht.

Wichtig ist, dass die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens mit den definierten Abläufen aus dem Alarmplan vertraut sind.
Regelmäßige Notfallübungen (z.B. auch nur auf Abteilungs-/Bereichsebene) sind hilfreich, um im tatsächlichen Notfall einen möglichst routinierten Ablauf der einzelnen Schritte zu gewährleisten.

Dazu ist es wichtig, dass die technischen Einrichtungen, die das Unternehmen im Hochwasserereignis nutzen will, auch im tatsächlichen Notfall einwandfrei und ohne Zeitverzögerung funktionieren.
Die zuständigen Personen sollten sich daher mit den technischen Einrichtungen vertraut machen und die Nutzung und Funktionsweise kennen.
Darüber hinaus ist wichtig, dass diese Einrichtungen regelmäßig gewartet werden, um die Einsatzbereitschaft der technischen Schutzeinrichtungen und -vorrichtungen im Notfall sicherstellen zu können.

Welche Risiken entstehen entlang der Lieferkette?

Wasserextremereignisse können nicht nur Sie und Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre Kunden und Lieferanten betreffen.

Prüfen Sie (z.B. im Zuge einer Lieferantenbewertung), ob die für Ihren Betriebsprozess zwingend notwendigen Lieferanten und Dienstleister in Hochwasserrisikogebieten ansässig sind.
Falls ja, besprechen Sie die jeweiligen Maßnahmen und Planungen, die Ihre Lieferanten zur Risikoabwehr getroffen haben.
Ein Hochwasser auf Ihrem Betriebsgelände kann für Ihre Kunden eine Störung der Lieferungen bedeuten.
Minimieren lässt sich Ihr gemeinsames Risiko durch diverse Maßnahmen, wie oben angesprochen. Für das verbleibende Restrisiko ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung gegen Hochwasser bzw. Elementarschäden zu empfehlen.
Quellen: