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Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Der Anwendungsbeginn der EUDR wurde zweimal verschoben, zuletzt auf 30. Dezember 2026. Die EU-Kommission schlägt nun kleine Anpassungen des Geltungsbereichs vor, z. B. sollen Förder- und Antriebsriemen nicht betroffen sein.

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Die Nachhaltigkeits-Due-Diligence-One-Stop-Shop-Initiative zielt darauf ab, eine Online-Plattform bereitzustellen, die kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Richtlinien und umfassenden Informationen bietet und Unternehmen dabei unterstützt, sich im sich wandelnden Umfeld freiwilliger und verpflichtender EU- und nationaler Nachhaltigkeitsanforderungen zurechtzufinden. Ihre Meinung zählt - geben Sie Rückmeldung aus der Praxis - beteiligen Sie sich an der Umfrage.

Das EU-Förderprogramm LIFE bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung für innovative Projekte in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energiewende. Das Programm richtet sich auch an Unternehmen jeder Größe, die nachhaltige Lösungen entwickeln, erproben oder in die Praxis überführen möchten.

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Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bringt zahlreiche Impulse für kleine und mittelständische Unternehmen. Besonders relevant sind Förderprogramme für Energieeffizienz, Elektrifizierung und Kreislaufwirtschaft.

Die Änderung zielt auf den Schutz der Verbraucher vor „Greenwashing“. Die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verschärfen sich deutlich. Für Unternehmen, die mit Nachhaltigkeit werben, ergeben sich konkrete Auswirkungen.

Nachhaltigkeit ist längst kein Randthema mehr – sie wird zunehmend zu einem harten Wettbewerbsfaktor. Auch wenn mit dem EU‑Omnibus die Berichtspflichten für viele kleinere Unternehmen reduziert wurden, bleibt die Erfassung von Klimadaten für viele Betriebe relevant. Denn große Unternehmen, Banken, Versicherungen und Investoren fordern weiterhin belastbare CO₂‑Daten von ihren Geschäftspartnern.

Die EU fixiert die Vorgaben für CSRD und CSDDD mit einer neuen Richtlinie (EU 2026/470). Im Rahmen dieses Omnibus-I-Verfahrens soll der Berichtsaufwand für Unternehmen reduziert und damit die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

Die Förderrichtlinie für B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ wurde überarbeitet und das Antragsformular verschlankt.

Der "Regelbetrieb" für Importe von CBAM-pflichtigen Waren läuft seit Anfang des Jahres. Bisher sind vor allem Eisen, Stahl, Zement, Aluminium betroffen. Die EU denkt bereits über eine Erweiterung des Warenkreises nach.

Viele Unternehmen müssen sich seit 2024 im F-Gas-Portal der EU registrieren, aber die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase enthält zahlreiche weitere Pflichten, z. B. zur Zertifizierung von Personen und Unternehmen.

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Zielgerade 2030 wird von der IHK Südlicher Oberrhein und der Energieagentur Regio Freiburg durchgeführt. In dem Bündnis werden Unternehmen dabei unterstützt, CO₂ zu vermeiden. Gemeinsam werden Maßnahmen entwickelt und die Umsetzung begleitet, so wird im ersten Schritt eine CO₂-Bilanz erstellt. Die Teilnahme am Projekt Zielgerade 2030 ist förderfähig.