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Nr. 6799536

Lieferungen im EU-Binnenmarkt

Grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Warenlieferungen zwischen Unternehmen sind in der Regel umsatzsteuerbefreit, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist an umfangreiche Nachweisanforderungen geknüpft.

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften ist sehr komplex und daher kommt es immer wieder zu Fehlern. Welche Systematik dahinter steckt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, finden Sie in unserem Merkblatt.

Der "Versandhandel" (B2C) in der EU wurde in 2021 neu geregelt und in "innergemeinschaftlicher Fernverkauf" umbenannt. Im Wesentlichen wurden die Lieferschwellen abgeschafft und ein neues Umsatzsteuerverfahren eingeführt.

In vielen Branchen werden so genannte Konsignationslager unterhalten. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser gib es seit 1.1.2020 eine Vereinfachungsregel.