Steuern International
Umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen im EU-Binnenmarkt
Der Umgang mit der Umsatzsteuer bei Warenlieferungen im EU-Binnenmarkt unterliegt zahlreichen Bestimmungen, die unter anderem folgende Themen betreffen:
- Umsatzsteuerfreie Warenlieferungen zwischen Unternehmen in der EU (B2B)
- Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt
- Konsignationslager in der Europäischen Union
- Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
- Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt (B2C)
Ausfuhren in Drittländer
Ausfuhren in Drittländer können unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei abgerechnet werden. Welche das sind erläutern wir in unserem IHK-Artikel “Steuerfreie Warenlieferungen ins Drittland”.
Umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen
Bei der Abrechnung grenzüberschreitender Dienstleistungen ist zunächst zu klären, welche Art der Dienstleistung vorliegt und ob diese an Unternehmen oder Privatpersonen erbracht wird. Weitere Details finden Sie in unseren Artikeln:
- Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland
- Abrechnung elektronischer Dienstleistungen
- Steuerschuldumkehr beim Bezug von Leistungen oder Werklieferungen
Erstattung ausländischer Vorsteuern
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Vorsteuerbeträge, die im Ausland entrichtet wurden, erstattet zu bekommen. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Erstattung ausländischer Vorsteuern aus EU-Staaten
- Erstattung ausländischer Vorsteuern aus Drittstaaten
Weitere grenzüberschreitende Steuerthemen
- Verbrauchsteuerliche Behandlung beim grenzüberschreitenden Handel mit Wein
- Grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung
- Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und Dienstleistungen an NATO-Truppen