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Nr. 6796314

Schweiz

Die Schweiz ist ein sog. „Drittland”, also nicht der Europäischen Gemeinschaft zugehörig, daher müssen alle Handelswaren, die in die Schweiz geliefert werden, zollrechtlich angemeldet werden.

Bei Aufträgen in der Schweiz sind eine Reihe von Auflagen zu beachten. Unter anderem gibt es eine Meldepflicht und es sind Schweizer Stundenlöhne zu zahlen.

Lieferungen oder Leistungen deutscher Unternehmen in der Schweiz können eine Mehrwertsteuerpflicht auslösen. betroffen sind vor allem Unternehmen, die Werklieferungen, Montagen, Reparaturen o.ä. Arbeiten in der Schweiz ausführen. Auch Versandhändler können mit ihren Lieferungen in der Schweiz steuerpflichtig werden.