BIS – Zertifizierungspflichten in Indien

Indien hat für einige Produkte eigene Standards “Indian Standard” (IS) eingeführt, die vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegt werden. Insbesondere elektronische Produkte und Waren aus Stahl sind davon betroffen. Auch deutsche Produkte müssen bei der Einfuhr nach Indien diesen Standards entsprechen und gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien. Die Zertifikate werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
Die indische Zertifizierungsbehörde erweitert kontinuierlich die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. Am 1. Januar 2025 wurde die Liste um Scharniere ergänzt, ab Mitte Februar kommen Holzprodukte hinzu (Spanplatten und Sperrholz), ab 20.3.2025 weitere Schrauben. Bei diesen Produkten ist eine Produktprüfung und eine Werksauditierung erforderlich.

Betroffene Waren

Ob Ihr Produkt unter die Zertifizierungspflicht fällt, können Sie direkt hier beim BIS recherchieren. Zum betroffenen Warenkreis zählen u.a. Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und Vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen.

Möbel

Ab dem 14. Februar 2026 benötigen einige Möbel bei der Einfuhr nach Indien eine BIS-Zertifizierung.
Dazu gehören unter anderem Büromöbel, Tische, Schränke und Betten. Diese Produkte müssen unter dem ISI-Mark Scheme registriert und zertifiziert sein, um nach Indien eingeführt werden zu können. Außer dem Produkt muss auch das Produktionswerk auditiert werden.
Die Zertifizierung kann nur der Hersteller der Produkte durchführen. Händler von betroffenen Produkten müssen sich an ihre Lieferanten wenden, ob eine BIS-Zertifizierung vorliegt. Die Ware muss entsprechend markiert sein.

Erforderliche Maßnahmen

Für zertifizierungspflichtige Waren hat der indische Hersteller bzw. Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS zu beantragen. Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren zwingend vorgeschrieben.
Bei einigen zertifizierungspflichtigen Produkten reicht die Zertifizierung des Produkts aus. Bei anderen Produkten, insbesondere aus dem Stahlbereich, muss zudem die Produktionsstätte in Deutschland zertifiziert werden.
Weitere detaillierte Informationen zu Zertifizierungspflichten in Indien finden Sie bei der Germany Trade and Invest GmbH.
Weitere Informationen hinsichtlich der Zertifizierungsprozesse, sowie den Regelungen des BIS finden Sie hier.

BIS-Zertifizierung Maschinen – endgültig aufgehoben!

Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat bekannt gegeben, dass die Zertifizierungspflicht unter dem Scheme X von Maschinen & Anlagen (HS Code 84 & 85) endgültig aufgehoben wurde.