Ihr Weg zum Carnet ATA
Unsere Servicezeiten für die digitale Abwicklung und Anfragen per Mail oder telefonisch sind:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 15 Uhr
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 15 Uhr
Wenn in Ausnahmefällen ein persönliches Einreichen oder Abholen Ihrer Dokumente erforderlich, sind wir in Freiburg von 8:30 bis 13 Uhr für Sie da. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Per Post können Sie Ihre Dokumente an folgende Adresse zusenden. Bitte fügen Sie einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei:
IHK Südlicher Oberrhein
z.Hd. Bescheinigungswesen
Postfach 534
79005 Freiburg
Per Post können Sie Ihre Dokumente an folgende Adresse zusenden. Bitte fügen Sie einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei:
IHK Südlicher Oberrhein
z.Hd. Bescheinigungswesen
Postfach 534
79005 Freiburg
Wofür benötige ich ein Carnet ATA?
Das Carnet ist ein internationales Zollpapier, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren erleichtert, wenn diese aus der Europäischen Union aus- und anschließend unverändert wieder eingeführt werden.
Die Abkürzung "ATA" steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Das Carnet CPD ist nur für den vorübergehenden Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und Taiwan gedacht.
Innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Carnets. Ausnahme hierfür bilden Reisen auf die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro), Ceuta und Melilla oder die Französischen Departements (Martinique, Guadeloupe, Französisch Guayana und Réunion).
Verwendungszwecke
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Es gibt generelle sowie landesbezogene Ausnahmen und Besonderheiten zur eingeschränkten oder auch erweiterten Nutzung. Fragen Sie Ihre IHK, wenn Sie erstmalig ein Carnet beantragen.
Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:
Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:
- Verbrauchsgüter,
- ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
- Waren, die im Ausland verändert werden (Veredelung, Reparatur, ...)
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Carnet ATA für Russland und Belarus derzeit nicht möglich ist.
Gültigkeit
Ein Carnet ist ein Jahr gültig und kann in dieser Zeit in unterschiedlichen Staaten, beliebig oft für die auf dem Carnet enthaltenen Waren genutzt werden. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeit eine Anschluss-Carnet erstellt werden.
Rund 80 Staaten nehmen weltweit am Carnet-Verfahren teil, da es z.T. länderspezifische Regelungen gibt, melden Sie sich vor Beantragung ggf. bei Ihrer IHK.
Vorteile
- zügige Grenzabfertigung
- beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr
- keine weiteren Ausfuhrdokumente
- keine Zahlung und Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben
Genehmigungen
Bei ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren braucht man auch bei vorübergehender Ausfuhr mit dem Carnet ATA zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) und die Ausfuhranmeldung 0733.
Unser Tipp:
In der kostenfreien Online-Sprechstunde zum Carnet ATA erläutern wir die Grundlagen und beantworten Ihre individuellen Fragen. Die nächsten Termine sowie unsere weiteren Schulungsangebote finden Sie in der Übersicht aller Veranstaltungen für den Außenhandel
In der kostenfreien Online-Sprechstunde zum Carnet ATA erläutern wir die Grundlagen und beantworten Ihre individuellen Fragen. Die nächsten Termine sowie unsere weiteren Schulungsangebote finden Sie in der Übersicht aller Veranstaltungen für den Außenhandel
Wie wird ein Carnet ausgestellt?
Alle Firmen und natürlichen Personen können bei der örtlich zuständigen IHK ein Carnet beantragen. Vor allem bei privaten Antragstellern und Kleingewerbetreibenden wird teilweise eine Bonitäts-Prüfung durch die Allianz Trade vorgenommen, ggf. sind Bürgschaften oder Hinterlegungen erforderlich.
Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig vor Ausstellung mit der zuständigen IHK in Verbindung!
Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig vor Ausstellung mit der zuständigen IHK in Verbindung!
- Registrierung: Für den Zugang zum System ist keine Software erforderlich, die Bearbeitung erfolgt über ein Web-Portal. Um dieses nutzen zu können, beantragen Unternehmen einmalig ein Nutzerkonto unter diesem Link.
Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung die Angabe einer Kontoverbindung erforderlich ist. - Freischaltung: Nach Prüfung der Firmendaten durch die IHK wird das Konto aktiviert, und es können sofort Carnets elektronisch beantragt werden. Der Administrator hat die Möglichkeit weitere Benutzer im Unternehmen freizuschalten.
- Beantragung: Für jedes benötigte Carnet geben Sie die notwendigen Angaben zu Verwendungszweck, Zielland, Warenaufstellung etc. im Portal e-ATA ein und übermitteln Sie diese an die IHK. Ihre Firmendaten sind durch die erstmalige Registrierung automatisch hinterlegt.
- Prüfung und Ausdruck: Die IHK prüft das Carnet inhaltlich und druckt den vollständigen Satz Dokumente aus. Sobald das Carnet fertig ist, werden Sie per Mail informiert.
- Bestätigung der Nämlichkeit (Identität): Das Carnet muss vor der ersten Reise mit der Ware dem zuständigen Binnenzollamt vorgelegt werden. Dort wird die Übereinstimmung von Ware und Dokumenten geprüft und auf dem Carnet bestätigt.
Wichtig: Ab 1. Juni erfolgt die Eröffnung von Carnets beim Binnenzollamt immer sowohl digital als auch auf dem Papier-Carnet! Bitte legen Sie immer das Papier-Carnet vor!
Wie lange dauert die Ausstellung ?
Carnet-Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns bearbeitet. Die Prüfung erfolgt zeitnah, und in der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 1 - 2 Tagen.
Beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung jedoch, dass es Rückfragen, Korrekturen, länderspezifische Anforderungen oder Systemfehler geben kann, und dass Ware sowie Carnet vor der ersten Reise beim Binnenzollamt vorzuführen sind. Planen Sie also insbesondere bei erstmaliger Beantragung sowie bei Ausstellung in neue Länder ausreichen Vorlauf ein und setzen Sie sich ggf. rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie bei Ihrem Geschäft unterstützen können.
Das Carnet wird digital
Ab 1. Juni 2026 werden Carnets im Warenverkehr mit der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich digital abgefertigt. Dies erfolgt mittels Vorlage eines QR-Codes / Transaktionscodes an der jeweiligen Zollstelle.
Hierfür ist eine App (Google Play/ App Store) oder eine Desktop-Anwendung erforderlich, in der die Carnets für Reisen in diese Länder bearbeitet und der notwendige QR-Code generiert wird.
Wichtig:
- Jedes Carnet wird unverändert bei der IHK beantragt und ausgedruckt.
- Die Eröffnung beim Zoll erfolgt auf dem Papier sowie digital.
- Sie haben damit die volle Flexibilität, das Carnet auch in anderen Ländern zu nutzen.
Unter weitere Informationen finden Sie Erläuterungen zur digitalen Abfertigung.
Fragen? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Umstellung!
Fragen? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Umstellung!
In regelmäßigen Online-Terminen beantworten wir Ihre Fragen zum digitalen Verfahren. Die nächsten Termine sind am 8. Juni und am 6. Juli jeweils von 10 - 10.45 Uhr. Veranstaltungen für den Außenhandel – IHK Südlicher Oberrhein
Der Weg durch den Zoll mit Carnet
- Aktivierung / Nämlichkeitssicherung durch den Binnenzoll
Ware und Carnet sind dem Binnenzollamt zur sog. “Nämlichkeitssicherung” vorzuführen. Das Binnenzollamt bestätigt die Übereinstimmung von Ware und Dokument und eröffnet das Carnet.
(grünes Deckblatt / QR-Code: Activation) - Ausfuhr aus der EU
Vorlage bei der EU-Grenzzollstelle; wenn nicht alle Warenpositionen mitgeführt werden, ist auf die korrekte Eintragung des Zolls zu achten (auch bei allen folgenden Abfertigungen)
(gelbes Ausfuhr-Blatt / QR-Code: Export) - Einfuhr im Empfangsland
Vorlage bei der ersten Grenzzollstelle im Bestimmungsland; auch hier auf Änderungen der Warenpositionen sowie eine mögliche verkürzte Frist zur Wiederausfuhr achten
(weißes Einfuhr-Blatt / QR-Code: Import) - Wiederausfuhr
Vorlage bei der Grenzzollstelle beim Verlassen des Bestimmungslandes
(weißes Wieder-Ausfuhr-Blatt / QR-Code: Re-Export - Wiedereinfuhr
Vorlage bei der ersten Grenzzollstelle bei Wiedereinfuhr in die EU
(gelbes Wieder-Einfuhr-Blatt QR-Code: Re-Import) - Transit
blaue Transitblätter können in bestimmten Konstellationen zwischen zwei beteiligten Zollstellen benötigt werden, wenn z.B. Länder im Transit überquert werden, aber auch für bestimmte Messen, die ein Messe-Zollamt haben
Wichtiges zum Schluss
- Bei jeder Ein- und Ausfuhr das Carnet abfertigen lassen und die Abfertigung sofort überprüfen.
- Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf der Reise (auch auf Flughäfen) einplanen.
- Auf die Einhaltung der Fristen achten.
- Carnets spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, an die IHK zurückgeben.
- Nicht ordnungsgemäß abgefertigte Carnets sofort an die IHK zurückgeben.
- Keine handschriftlichen Änderung oder Ergänzungen vornehmen
- Bei Verkauf oder Verzollung von Carnetware im Ausland das Carnet mit vorlegen und die Verzollung darin eintragen lassen. Verzollungen bitte rechtzeitig, möglichst einige Wochen vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist, auf den Namen des ausländischen Kunden einleiten. Hierbei auch beachten, dass Abgaben eventuell durch spezielle Zolldokumente oder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ermäßigt werden können.
Bleibt die Ware im Ausland muss nachträglich eine Ausfuhranmeldung gemacht werden. - Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, kann ggf. ein Ersatzcarnet beantragt werden. Die IHK hilft bei der Erläuterung des Vorgehens.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der Europäischen Union befinden, müssen diese Waren bei einem beliebigen deutschen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf einer “Bereinigungsbescheinigung”, dass die Waren wieder hier angekommen sind.
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlegeblätter von der IHK einheften zu lassen.
Kosten
- IHK-Ausstellungsgebühr: 60 Euro für IHK-Mitglieder, 90 Euro für Nicht-Mitglieder
- ICC-Gebühr (International Chamber of Commerce): 12 Euro
- Bürgschaftsversicherung siehe Tabelle (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland)
- Formulare: ein Satz Carnet-ATA / CPD 2,50 € (eine Reise ohne Transit), Zusatzblatt Carnet-ATA / CPD 0,35 € (Transit, weitere Reisen, Zusatzblätter für erweiterte Warenauflistung)
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Warenwert
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Versicherungs-
entgelt |
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bis 9.999,99 Euro
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46 Euro
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10.000 – 24.999,99 Euro
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79 Euro
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25.000 – 49.999,99 Euro
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138 Euro
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50.000 – 149.999,99 Euro
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250 Euro
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150.000 – 299.999,99 Euro
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455 Euro
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300.000 – 499.999,99 Euro
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750 Euro
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für jede weiteren 500.000 Euro
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500 Euro
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Haben Sie weitere Fragen zum Carnet ATA oder benötigen Sie hierfür Unterstützung?
Rufen Sie an, wir helfen Ihnen gern! 0761 3858 -135 oder -121.