Neues aus der Welt

Was Europa entscheidet und die Weltwirtschaft bewegt – Was sich beim Zoll künftig ändert, welche Exportgüter bald genehmigungspflichtig sind und warum der philippinische Markt für deutsche Unternehmen interessant werden könnte.

EU-Zollreform: Mehr Fairness im Online-Handel

Päckchen sind für den europäischen Zoll das, was Touristen für Venedig sind: einzeln willkommen, in Millionenmengen jedoch eine Herausforderung.
Auf diese Herausforderung antwortet die EU nun mit ihrer größten Zollreform seit Jahrzehnten. Künftig sollen Plattformen mit Sitz außerhalb der EU selbst dafür verantwortlich sein, dass Waren korrekt angemeldet, Abgaben bezahlt und europäische Vorschriften eingehalten werden. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Neben strengeren Regeln setzt die EU auf eine stärkere Harmonisierung der Zollaufsicht. Dazu wird 2027 die neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) in Lille ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll Risiken EU-weit analysieren, gemeinsame Kontrollschwerpunkte festlegen und die Zusammenarbeit der nationalen Zollbehörden koordinieren.
Darüber hinaus bringt der neue Unionszollkodex für alle Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich. Apropos weitreichend – so lässt sich auch der Zeitplan beschreiben:
  • Bis spätestens 1. November 2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Gleichzeitig fällt die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro weg. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen im Online-Handel reduziert und fairere Bedingungen für europäische Unternehmen geschaffen werden.
  • Ab September 2027 ist der Zollkodex anwendbar.
  • Ab 2028 müssen sich Unternehmen mit der digitalisierten Lieferantenerklärung auseinandersetzen.
  • Ab 2028 werden über die neue Zolldaten-Plattform „EU Customs Data Hub“ schrittweise Zollinformationen und -meldungen gebündelt. Die Nutzung ist aber erst ab 2034 für alle Unternehmen verpflichtend.
Was jetzt wichtig ist:
  • Veröffentlichungen zum UZK und den Durchführungsbestimmungen verfolgen, um frühzeitig Weichen im eigenen Unternehmen zu stellen
  • Ist-Analyse: Wie ist die Stammdatenpflege und ermöglichen meine Systeme Echtzeitdaten über zollrelevante Abläufe?
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen prüfen, Schulungsbedarfe ermitteln
Übrigens: Besonders zuverlässige Unternehmen können künftig als „Trust and Check Trader“ von vereinfachten Verfahren und schnelleren Warenfreigaben profitieren.
Die Botschaft aus Brüssel: Mehr digitale Vernetzung und fairere Wettbewerbsbedingungen, damit künftig nicht die Menge der Päckchen die Regeln bestimmt, sondern faire Spielregeln für alle gelten.
Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie: Die EU-Zollreform zeigt, wohin die Reise geht. Im Arbeitskreis Zoll am 13. Oktober greifen wir diese Entwicklungen auf darüber hinaus diskutieren unter anderem Präferenzabkommen, das digitale Carnet und den Bürokratieabbau beim Zoll. Melden Sie sich hier an.

Wussten Sie schon?

💡 Aus Plastik könnte einmal Essen werden: Im Rahmen der von der NASA unterstützten Deep Space Food Challenge haben Forschende ein Verfahren entwickelt, bei dem Hefekulturen PET-Abfälle und landwirtschaftliche Reststoffe in Proteine, Fette, Vitamine und sogar Vanillearoma umwandeln können. Das Ergebnis: 3D-gedruckte Kekse namens „µBites“.
Auch wenn essbare Kekse aus Plastik im Alltag noch Zukunftsmusik sind: Der generelle Umgang mit Verpackungsabfällen wird schon heute konkret geregelt. In Frankreich gibt es besonders starke Regulierungen. Mehr dazu weiter unten in der Rubrik "Neues aus Frankreich".

Brüssel-Ticker

Die EU und die Philippinen haben sich auf die wesentlichen Inhalte eines Freihandelsabkommens verständigt. Der geplante Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen soll europäischen Unternehmen den Zugang zum wachstumsstarken philippinischen Markt erleichtern und neue Geschäftschancen eröffnen.
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Ab 1. Oktober tritt neben der strengeren Kontingentierung die erweiterte Dokumentationspflicht für Stahleinfuhren in Kraft. Ein Schmelz- und Gieß-Zertifikat muss vorgelegt werden. Noch bis Ende September 2027 werden ergänzende alternative Nachweise akzeptiert.
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Die EU-Kommission hat am 14. September 2026 eine Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste beschlossen. Darin sind Güter aufgeführt, deren Ausfuhr aus der EU aufgrund ihrer möglichen zivilen und militärischen Verwendung genehmigungspflichtig ist. Die aktualisierte Liste tritt voraussichtlich im November 2026 in Kraft.​
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Neues aus Frankreich

EPR-Pflichten in Frankreich – Auch deutsche Unternehmen können betroffen sein: Hersteller, Importeure und ausländische Online-Händler, die bestimmte Produkte und Verpackungen auf den französischen Markt bringen, müssen sich in den jeweiligen EPR-Systemen registrieren und eine eindeutige Registrierungsnummer („Identifiant Unique“) vorweisen, wenn sie Produkte direkt an französische Endkunden verkaufen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Unsere nächsten Veranstaltungen

Datum Thema Format Kosten
06.10.2026 Online-Sprechstunde “Carnet ATA” online kostenfrei
13.10.2026 Arbeitskreis Zoll Freiburg kostenfrei
14.10.2026 Online-Sprechstunde “Ursprungszeugnis” online kostenfrei
26.10.2026 Online-Sprechstunde “Lieferantenerklärung” online kostenfrei

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