Newsticker 49/2025

Stand: 01.12.2025

CBAM: Codierung der Zollanmeldung bei Einfuhr von Waren

Importeure, die von er CABM-Verordnung betroffene Waren in den freien Verkehr der EU überführen möchten, müssen in Ihrer Zollanmeldung die Zulassungsnummer als CBAM-Anmelder angeben. Werden bei der Einfuhr Ausnahmen geltend gemacht, z.B. für Waren mit EU-Ursprung oder bei Einfuhr von jährlich weniger als 50 to, so ist dies ebenfalls über eine TARIC-Codierung anzugeben. Die Codierungen hat der Zoll in der ATLAS-Info 0881/2025 veröffentlicht.

Neuauflage “Praktische Arbeitshilfe Export/Import”

Die neu erschienene 22. Auflage der Publikation „Praktische Arbeitshilfe Export/Import“ der Industrie- und Handelskammern NRW bietet neben bewährtem Praxiswissen wertvolle Erweiterungen für Einsteiger:innen und Profis im Außenhandel. Neu ist ein Kapitel zu Nachhaltigkeit, das die wichtigsten Regelungen zu CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) behandelt. Zudem wurde die integrierte Ausfüllsoftware umfassend überarbeitet: Sie ist jetzt mit allen gängigen Betriebssystemen kompatibel und kann auf drei Arbeitsplätzen parallel genutzt werden. Bestellungen unter: Praktische Arbeitshilfe Export/Import

Südafrika: Clean Trade and Investment Partnership mit EU unterzeichnet

Am 20. November gingen Südafrika und die Europäische Union eine Clean Trade and Investment Partnership (CTIP) ein. Dies ist die erste Partnerschaft dieser Art. Die CTIP soll Handel, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und gleichzeitig die Dekarbonisierung in Südafrika und resiliente Lieferketten unterstützen. Des Weiteren sollen Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen erreicht und der Zugang zu wichtigen Rohstoffen verbessert werden. Der Fokus liegt auf dem Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien in Südafrika sowie auf eFuels, Rohstoffe und dem Clean-Tech-Bereich.

Neuer EU-Rechtsakt für grenzüberschreitende Baudienstleistungen geplant: Ihre Meinung ist gefragt

Mit einem “Rechtsakt für Baudienstleistungen” will die EU-Kommission Hindernisse für den grenzüberschreitenden Marktzugang von Bau- und Installationsleistungen abbauen. Im Vorfeld holt die Kommission nun Meinungen zu den bestehenden Problemen sowie den möglichen Lösungsansätzen ein. Ziel des geplanten Rechtsakts ist es, Unternehmen das grenzüberschreitende Anbieten von Baudienstleistungen zu erleichtern, ein stabiles Geschäftsumfeld zu schaffen und bürokratische Hürden zu reduzieren. Zur Umfrage gelangen Sie hier: Rechtsakt für Baudienstleistungen

Termine

04.12.2025 Arbeitskreis Frankreich: Briefing in 60 Minuten mit der AHK Frankreich online kostenfrei
20.01.2026 Update Zoll Freiburg 140 EUR
26.01.2026 Update Zoll Lahr 140 EUR
11.02.2026 Update Zoll online 140 EUR
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