Wir sind umgezogen: Seit dem 30. Juni finden Sie uns wieder in unserer modernisierten Hauptstelle in der Schnewlinstr. 11-13 in Freiburg. Weitere Infos.
Nr. 6770396

Mitgliedschaft & Beitrag

Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Dafür erhebt sie Beiträge nach dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft. Auf der folgenden Seite finden Sie Antworten auf Fragen zum IHK-Beitrag.

Alle Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform automatisch IHK-zugehörig, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk der IHK eine Niederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten. Im Folgenden werden einige Fragen zur IHK-Zugehörigkeit geklärt.

Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) der IHK und damit auch für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Auf der folgenden Seite können Sie sich über die Wirtschaftssatzungen der vergangenen Jahre sowie die aktuelle Beitragsordnung informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 12. Juli 2017 die Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzliche Mitgliedschaft und Beitragspflicht in den Industrie- und Handelskammern vollumfänglich zurückgewiesen.

Die Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit zur gewerblichen Tätigkeit ist aus mehreren Gründen für den betroffenen Selbstständigen von Bedeutung.