Wirtschaftssatzung und Beitragsordnung
Wirtschaftsplanung und Finanzen
Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) der IHK und damit auch für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird elektronisch im Bundesanzeiger beziehungsweise auf der Internetseite der IHK Südlicher Oberrhein veröffentlicht.
Wirtschaftssatzungen seit 2019
- Wirtschaftssatzung 2019 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB) (Nr. 6770410)
- Wirtschaftssatzung 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) (Nr. 6770414)
- Wirtschaftssatzung 2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) (Nr. 6770412)
- Wirtschaftssatzung 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB) (Nr. 6770408)
- Wirtschaftssatzung 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) (Nr. 6770416)
- Wirtschaftssatzung 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2676 KB) (Nr. 6770418)
- Wirtschaftssatzung 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB) (Nr. 6770420)
Beiträge
Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Dafür erhebt sie Beiträge nach dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft.