Wirtschaftssatzung und Beitragsordnung
Wirtschaftsplanung und Finanzen
Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) der IHK und damit auch für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird elektronisch im Bundesanzeiger beziehungsweise auf der Internetseite der IHK Südlicher Oberrhein veröffentlicht.
Wirtschaftssatzungen seit 2019
- Wirtschaftssatzung 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) (Nr. 6770414)
- Wirtschaftssatzung 2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) (Nr. 6770412)
- Wirtschaftssatzung 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB) (Nr. 6770408)
- Wirtschaftssatzung 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) (Nr. 6770416)
- Wirtschaftssatzung 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2676 KB) (Nr. 6770418)
- Wirtschaftssatzung 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB) (Nr. 6770420)
- Wirtschaftssatzung 2026 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB) (Nr. 6839538)
Beiträge
Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Dafür erhebt sie Beiträge nach dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft.