Förderung von Unternehmensberatung

Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Der Zuwendungszweck ist die Förderung von Beratungsleistungen. Zweck der geförderten Beratungen ist die Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe.
Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen mit unternehmerischen Mitteln reagieren zu können.
Die Förderung richtet sich an neu gegründete Unternehmen und bereits am Markt etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, welche die KMU-Kriterien erfüllen. Allerdings können Beratungen vor Gründung eines Unternehmens nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Hier gibt es in Baden-Württemberg das Programm Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
Mit der Durchführung des Förderprogramms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

In Baden-Württemberg die max. förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) 3.500 € bei einem Fördersatz von 50 Prozent.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.

Was muss der Berater/die Beraterin für Anforderungen erfüllen?

Beraten dürfen selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen ebenfalls über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Ebenfalls muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung durch das Beratungsunternehmen (Berater/Beraterin) gewährleistet werden. Auf dem BAFA-Portal sind weitere Informationen bezüglich der Anforderungen für Berater/Beraterinnen publiziert. In der Zwischenzeit können diejenigen, die noch keinen QM-Nachweis erstellt haben, Vorbereitungen treffen und einen solchen Leitfaden zum Qualitätsnachweis erstellen. Der Nachweis muss spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.

Antragsberechtigung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
– rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
– ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
– die Definition für KMU gemäß Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (2003/361/EG) erfüllen. Dies sind KMU, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten. Bei neu gegründeten Unternehmen, welche noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten. Nähere Informationen enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission aus dem Jahr 2020.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Unternehmen müssen, bevor sie den Antrag stellen, ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen und erhalten ein Bestätigungsschreiben. Hier geht es um die Zuwendungsvoraussetzungen der neuen Beratungsförderung sowie die Beratung und Begleitung des jeweiligen Programms als neutraler Partner. Die IHK Südlicher Oberrhein ist Regionalpartner und kompetenter Ansprechpartner für ihre Mitgliedsunternehmen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung)
ein Beratungsbericht des Beraters
die Rechnung des Beratungsunternehmens und
der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.
Das Formular für den Verwendungsnachweis sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt und müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden. Der Antragsteller muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese dann entsprechend an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Nach abschließender Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA. Als De-minimis-Beihilfe wird der Zuschuss gewährt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Weitere Informationen zum Förderprogramm und Verfahren finden Sie unter http://www.bafa.de

Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Telefax: 06196 908-1800 
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