Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Durch das amtliche Verzeichnis präqualifzierter Unternehmen (AVPQ) sparen Unternehmen erheblich an Kosten und Zeit. Öffentliche Auftraggeber können sicher sein, dass die Überprüfung seriös erfolgte und dass gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausge­schlossen werden müssen.
 In der AVPQ-Datenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich sind Unternehmen eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben. Das Verzeichnis wird nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Mischbetriebe, Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige, die im Liefer- und Dienstleistungsbereich unterwegs sind, enthalten.
Mit Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 wurden die Industrie- und Handelskammern gemäß § 48 Abs. 8 VgV mit der Führung eines amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe betraut. Damit wird die bisherige Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung ins amtliche Verzeichnis eine rechtssichere Position.
Die Präqualifizierung sowie die Eintragung in das amtliche Verzeichnis sind freiwillig. Mit der Eintragung sind jedoch viele Vorteile verbunden.

Die Eintragung in drei Schritten:
  • Online-Antrag beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ausfüllen und absenden
  • Mantelbogen ausdrucken und mit den geforderten Dokumenten an die Eintragungsstelle schicken.
  • Nach erfolgreicher Überprüfung wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis aufgenommen und das Zertifikat ausgestellt. Dieses erhalten Sie per Post und elektronisch.
Alles Wissenswerte zum amtlichen Verzeichnis und den passenden Ansprechpartnern für Ihr Unternehmen finden Sie auf derselben Internetseite wie den Antrag.


Gültigkeit und Kosten

Präqualifizierung und  Eintragung in das amtliche Verzeichnis gelten für ein Jahr. Die Präqualifizierung kostet jährlich 160 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer), die Aufnahme in das amtliche Verzeichnis jährlich 50 Euro.
Das amtliche Verzeichnis ist eine Online-Datenbank. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Codes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar.
Der Eintrag gilt als Eignungsnachweis, zunächst für alle EU-Vergaben, aber auch für den nationalen Bereich ist eine verpflichtende Akzeptanz vorgesehen. Öffentliche Auftraggeber haben eine weitgehende Gewissheit, dass eingetragene Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Das amtliche Verzeichnis löst die Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) ab. Noch bestehende Einträge im PQ-VOL-Register sind weiterhin gültig. Ein neuer Eintrag beziehungsweise eine Verlängerung des Eintrages ist aber nicht mehr möglich.