Nr. 2827

EU-Ausschreibungen

Gemäß den EG Richtlinien 88/295/EWG, 92/50/EWG und 89/440/EWG müssen Ausschreibungen für Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauaufträge der öffentlichen Hand ab einem bestimmten Schwellenwert im Amtsblatt S (Supplement) der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.
Für die Ausschreibungen unter diesem Schwellenwert gelten andere Regeln.