EU-Ausschreibungen
Gemäß den EG Richtlinien 88/295/EWG, 92/50/EWG und 89/440/EWG müssen Ausschreibungen für Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauaufträge der öffentlichen Hand ab einem bestimmten Schwellenwert im Amtsblatt S (Supplement) der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.
Für die Ausschreibungen unter diesem Schwellenwert gelten andere Regeln.
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Stefanie Blum

Petra Steck-Brill